12450/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12703/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Gesundheitsdaten sind äußerst sensibel und daher besonders schützenswert. Gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG) ist die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten ausschließlich zulässig betreffend

a) gesundheitliche Einschränkungen, die die Arbeitsfähigkeit oder die Verfügbarkeit in Frage stellen oder die berufliche Verwendung berühren,

b) gesundheitliche Einschränkungen der Arbeitsuchenden und ihrer Angehörigen (einschließlich LebensgefährtInnen), die einen finanziellen Mehraufwand erfordern.

 

Eine Erhebung, ob arbeitsuchende Menschen psychisch krank sind, wäre jedenfalls unzulässig. Es ist daher nicht möglich, statistische Aussagen über die Zahl und die Entwicklung der Zahl der arbeitssuchenden psychisch kranken Menschen zu treffen.

Zwar werden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Rahmen der Überprüfung der Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) Daten über beschäftigte und nicht beschäftigte begünstigte Behinderte erhoben; für die Überprüfung der Beschäftigungspflicht - d.h. ob DienstgeberInnen begünstigte Behinderte im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß beschäftigen - ist die Art der Behinderung jedoch nicht maßgebend, weshalb auch in diesem Zusammenhang keine Daten betreffend die Beschäftigung oder Arbeitssuche psychisch kranker Menschen erhoben werden.

 

Fragen 3 und 4:

In Österreich sind alle DienstgeberInnen verpflichtet, auf je 25 im gesamten Bundesgebiet beschäftigte DienstnehmerInnen mindestens eine/einen begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (§ 1 BEinstG). Daraus ergeben sich - wie in der folgenden Aufstellung auf die Bundesländer aufgegliedert dargestellt - für die vergangenen Jahre gesetzlich vorgesehene, den Schutzvorschriften des BEinstG unterliegende Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, die selbstverständlich auch Menschen mit psychischer Beeinträchtigung zugutekommen:


Pflichtstellen zum gewählten Stichjahr

2009

2010

2011

Wien

34.622

34.567

34.533

Burgenland

1.484

1.504

1.548

Niederösterreich

12.992

13.195

13.547

Oberösterreich

18.913

18.946

19.105

Steiermark

11.923

11.836

12.115

Salzburg

6.686

6.804

7.047

Kärnten

5.087

5.136

5.171

Tirol

5.946

6.052

6.194

Vorarlberg

3.422

3.483

3.533

Bundesgebiet

101.075

101.523

102.793

 

Frage 5:

Dem Bundessozialamt stehen in dessen Zuständigkeitsbereich insbesondere zwei Instrumente der Lohnförderung zur Verfügung, die selbstverständlich auch Menschen mit psychischer Behinderung zugutekommen:

Einerseits kann die Entgeltbeihilfe bei Beschäftigung begünstigter Behinderter zum Ausgleich von behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen gewährt werden. Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann andererseits für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten, die sogenannte Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe, gewährt werden. FörderempfängerIn ist in beiden Fällen der/die jeweilige DienstgeberIn.

 

Frage 6:

Die vom Bundessozialamt geförderten Beschäftigungsprojekte (Transitarbeitsplätze) für psychisch beeinträchtigte Personen sind im Bereich Pflegedienst und Gastronomie tätig. In welchen Bereichen des Regelarbeitsmarktes psychisch beeinträchtigte Personen darüber hinaus häufig beschäftigt werden, ist mangels der Erfassung entsprechender Daten nicht bekannt.

 

Frage 7:

Neben den unter Frage 5 erwähnten Lohnförderungen zielen im Jahr 2012 in ganz Österreich 33 vom Bundessozialamt geförderte Projekte schwerpunktmäßig auf psychisch beeinträchtigte Personen ab. Dabei handelt es sich um Arbeitsassistenzprojekte, Qualifizierungsprojekte, Berufsausbildungsassistenzen und Beschäftigungsprojekte.

Für die genannten Projekte werden im Jahr 2012 planmäßig rund 10 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt. Im Rahmen dieser Projekte nehmen ca. 2.400 Personen mit psychischer Beeinträchtigung teil.


Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird derzeit das Projekt fit2work in ganz Österreich etabliert. fit2work verfolgt das Ziel, einen drohenden Jobverlust aus gesundheitlichen Gründen möglichst frühzeitig zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten wie auch von arbeitslosen Menschen zu fördern und zu erhalten. Die Praxis zeigt, dass fit2work häufig von psychisch beeinträchtigten Personen (Stichwort „burn out“) in Anspruch genommen wird.