12451/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.11.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 26. November 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0306-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12704/J betreffend "Räumungsverfahren in Bundeswohnungen", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 2. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs klar, dass die nachstehende Beantwortung keine Wohnungen der BIG, da keine bundeseigenen Wohnungen, und keine Wohnungen anderer Ministerien, da keine Zuständigkeit meines Ressorts, umfasst und sich daher auf die im Bestand der Burghauptmannschaft Österreich stehenden Wohnungen zu beschränken hat.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
In den letzten fünf Jahren gab es keine Räumungsverfahren.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
In den letzten fünf Jahren gab es keine als uneinbringlich abgeschriebenen Mieteinnahmen.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Die Burghauptmannschaft Österreich führt eine monatliche Kontrolle der Zahlungseingänge aller Mietzinse durch. Bei einem Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung. Nach drei erfolglosen Mahnungen werden die Ansprüche aus den Mietzinsrückständen im Wege der Finanzprokuratur gerichtlich geltend gemacht. Sollten die Mietzinsrückstände auch nicht durch ein Gerichtsurteil eingebracht werden können, erfolgt eine Räumungsklage.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Mangels verfügbarer Wohnungen können keine Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Derartiges ist nicht vorgesehen.