12464/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0392-III/4a/2012 |
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Wien, 23. November 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12684/J-NR/2012 betreffend Gefährdung der Sicherheit im Werkstättenunterricht an der HTL Bregenz, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 1. Oktober 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Der Landesschulrat für Vorarlberg und der nach dem Abgang von Herrn Direktor Mag. Berzler betraute provisorische Schulleiter Herr DI Mühlbacher sind noch Ende Juli 2012 mit der diesbezüglich schulführenden Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Kontakt getreten. Seither haben immer wieder persönliche oder telefonische Kontaktnahmen stattgefunden. Es fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landesschulrates für Vorarlberg als Dienstbehörde erster Instanz bei Personalfragen im Zusammenhang mit der Schulleitung sofort Abhilfe zu schaffen. Dies ist umgehend erfolgt. Die Leitungsfunktion an der HTL Bregenz wird auf Antrag des Landesschulrates für Vorarlberg ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 hingewiesen.
Zu Frage 5:
Die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981 idgF., sieht eine entsprechende Gruppengröße für die Durchführung des Werkstättenunterrichts und eine Reduktion der Anzahl der unterrichteten Schülerinnen und Schüler bei „besonderer Gefährdung“ vor (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a und c leg.cit.). Da es im HTL-Bereich zahlreiche Lehrpläne und Schulversuche gibt, wird die Entscheidung über die Gefährdung von der Schulaufsicht des Bundeslandes und der Schulleitung der jeweiligen HTL getroffen. Da jeder Schulstandort hier selbständig tätig werden muss, kann nicht von Problemen im Bundesgebiet gesprochen werden.
Zu Fragen 6, 9 und 10:
Die neuen Lehrpläne an den technischen höheren und mittleren Schulen (THMS) wurden grundsätzlich unter dem Aspekt der Kostenneutralität entwickelt. Durch die Modernisierung und Anpassung der Inhalte des Werkstättenunterrichts (neuer Gegenstand: „Werkstätte und Produktionstechnik“) an die aktuellen Anforderungen erfolgte jedoch eine bessere Einstufung, die sich auch in einem Mehrbedarf an Werteinheiten (WE) niederschlug. Daher müssen den Landesschulräten/dem Stadtschulrat für Wien entsprechend der ermittelten Bedarfe im Rahmen der WE-Kontingentezuteilung für die Schulen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, was auch bislang in allen davon betroffenen Schuljahren der Fall war. So betrug der zweckgewidmete WE-Zuschlag für das Schuljahr 2012/13, der zur Umsetzung dieses Lehrplanvorhabens gewährt wird, österreichweit 1.968 WE und ist damit um 421 WE höher als im vergangenen Schuljahr. Eine Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer zeigt die folgende Tabelle:
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Bundesland |
WE |
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BGLD |
105 |
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KTN |
194 |
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NÖ |
479 |
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OÖ |
315 |
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SBG |
159 |
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STMK |
242 |
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TI |
210 |
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VBG |
87 |
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WI |
177 |
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Summe |
1.968 |
Es kann davon ausgegangen werden, dass ausreichend WE für den Werkstättenunterricht an allen TMHS zur Verfügung stehen.
Zu Frage 7:
Die mechanische Grundausbildung ohne Gefährungspotential (manuelle Werkstoffbearbeitung, Umsetzung von Werkzeichnungen, Messen) wird mit 11 Schülerinnen und Schülern in der Gruppe durchgeführt. Nach 6 Wochen Grundausbildung wird auf eine neue Gruppenteilung mit maximal 8 Schülerinnen und Schülern pro Gruppe umgestellt. Die Gruppen für den Werkstättenunterricht in den höheren Jahrgängen umfassen 6 bis 8 Schülerinnen und Schüler, sind also derzeit alle als „mit besonderer Gefährdung“ eingestuft.
Zu Frage 8:
Die Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) unfallversichert, unabhängig von einer Gruppengröße. Der Vollständigkeit halber wird ausgeführt, dass die AUVA Regress beim Bund dann nehmen kann, wenn die Schadenszufügung von einem Organ des Bundes grob fahrlässig verursacht wurde. Die Versicherungsleistungen gegenüber den Schülerinnen und Schülern ändern sich dadurch nicht. Die Frage, ob eine höchstzulässige Gruppengröße überschritten wurde und dadurch Schülerinnen und Schüler gefährdet werden, richtet sich nach den ua. zu Fragen 5 und 11 ausgeführten Rahmenbedingungen.
Gemäß § 1 Amtshaftungsgesetz, BGBl. Nr. 20/1949 idgF., haftet der Bund nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben; dem Geschädigten haftet das Organ nicht. Im Rahmen des Amtshaftungsrechtes haftet somit der Bund für Schäden, wenn ein Organ schuldhaft und rechtswidrig gehandelt hat. Eine Lehrkraft selbst kann nicht direkt in Anspruch genommen werden, allerdings besteht die Möglichkeit Regress gegenüber einer Lehrkraft auszuüben wenn diese schuldhaft gehandelt hat. Die Befolgung einer Weisung ist nicht schuldhaft.
Zu Frage 11:
Zum Thema „Maschinensicherheit in Werkstätten“ wurde eine umfangreiche Maßnahmenpalette umgesetzt. Die ua. für das berufsbildende Schulwesen zuständige Sektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hat gemeinsam mit der AUVA Checklisten für die Überprüfung der in den Werkstätten eingesetzten Maschinen erarbeitet. Anhand der Checklisten können die Schulstandorte selbstständig die Übereinstimmung der Geräte und Maschinen mit einschlägigen Sicherheitsvorschriften durchführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Unfallgefahr im fachpraktischen Unterricht leisten. Die Checklisten beziehen sich auf die Bereiche Metallbearbeitung, Bau und Holz und erfassen jene Maschinen und Geräte, die in der Regel im betrieblichen Bereich und im Ausbildungsbereich verwendet werden. Darüber hinaus bietet die Mappe eine Dummy-Version einer Checkliste, die von den Schulstandorten zur selbstständigen Beschreibung nicht schon erfasster Maschinen und Geräte herangezogen werden kann. Die Werkstättenleitungen wurden im Umgang mit der Mappe geschult. Die Mappe enthält außerdem Informationen über die zu verwendende persönliche Sicherheitsausrüstung. Insgesamt wurden die Schulen damit in die Lage versetzt, das von der Verwendung der Maschinen ausgehende Gefährdungspotential zu reduzieren.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.