12470/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0016-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . November 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 1. Oktober 2012 unter der Nr. 12686/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Lärmbelastung in Feldkirchen, Seiersberg und Pirka gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche konkrete Verminderung des Straßenverkehrslärms im hochrangigen Netz erwarten Sie von der ab Oktober 2012 wirksamen EU-Reifenrichtlinie?

 

Durch die Festlegung der EU-Reifenrichtlinie treten voraussichtlich Senkungen der Emissionspegel in der Größenordnung von 3 bis 5 dB auf. Um die zu erwartende Lärmreduktion (Immissionen) in den Lärmschutzplanungen berücksichtigen zu können, hat die ASFINAG bei der Forschungsförderungsgesellschaft eine wissenschaftliche Untersuchung beantragt. Mit Ergebnissen aus dieser Untersuchung ist voraussichtlich im Sommer 2013 zu rechnen.

 


Zu Frage 2:

Ø  Wie erklären Sie, dass die heute schon zum Nachteil der Lärmbelastung im Umfeld schadhafte A2-Betondecke im Bereich der Gemeinden Feldkirchen, Seiersberg und Pirka südlich von Graz erst ab 2017 (und dann noch über viele Jahre hinweg) erneuert werden soll, obwohl diese ab 1980 eingebaut wurde und laut Angaben der ASFINAG maximal „bis zu 30 Jahre Gebrauchsdauer“ hat, die somit zumindest in Teilen der betreffenden Strecke längst abgelaufen sind?

 

Die Betondecke der A 2 Süd Autobahn wurde im gegenständlichen Bereich 1999 erneuert. Zurzeit werden hier Sanierungsmaßnahmen (Erhaltungsarbeiten) durchgeführt.

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Welche Möglichkeiten haben Sie konkret, das 6-Jahres Bauprogramm der ASFINAG, in welchem alle Baumaßnahmen zeitlich und im Umfang entsprechend definiert sind, zu beeinflussen und zB Änderungen aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen, der Dringlichkeit oder einer finanziellen Veränderung der vorhandenen Mittel zu veranlassen?

 

Die ASFINAG stimmt ihr jährliches Bauprogramm sowie ihre 6-Jahresplanung jährlich mit meinem Ressort im Rahmen der Einvernehmensherstellung ab. Dabei werden die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen durch die Fachleute der ASFINAG hinsichtlich Art und Umfang der Maßnahmen berücksichtigt.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Ist eine Beschleunigung der nötigen baulichen Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen „Liebenau – Thondorf“ und „Feldkirchen/Pirka/Unterpremstätten“ – derzeitiger Plan: Beginn zu unbekanntem Zeitpunkt im Jahr 2013 – möglich? Wenn nein warum nicht?

 

Die Realisierung ist für diese zwei Abschnitte im Frühjahr 2013 geplant. Derzeit wird das Bauprojekt erstellt und in der Folge wird eine Bauausschreibung durchgeführt, wofür laut Bundes-Vergabegesetz bestimmte Fristen einzuhalten sind.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Werden Sie im betreffenden Abschnitt der A2 mit dem Ziel besseren Lärmschutzes ein Tempolimit von 80 km/h verordnen, wenn nein warum nicht?

 

Ein Tempolimit von 80 km/h für den Gesamtverkehr ist nicht vorgesehen. Im gegenständlichen Abschnitt gibt es z.B. im Jahre 2011 für durchschnittlich 37% der Zeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h infolge des Immissionsschutzgesetzes – Luft (IG-L).

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Ist für den gegenständlichen Bereich der A2 eine Tempolimit-Verordnung entsprechend der lärmschutzbedingten Lösung an der A2 bei Velden/Kärnten (insbes. Tempo 60 für Lkw) möglich? Wenn nein warum nicht?

 

Zur Verminderung der Lärmbelastung wurden im angesprochenen Bereich bereits umfangreiche lärmmindernde Maßnahmen getroffen. Im gegenständlichem Abschnitt gilt per Gesetz eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h für LKW >7,5 t im Zeitraum von 22:00 - 05:00 Uhr; tagsüber gilt 80 km/h für LKW. Im Übrigen gelten auch hier die Ausführungen der Antwort zu Frage 5.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Ist für den gegenständlichen Bereich der A2 zum Zwecke umgehender Lärmreduktion eine rigorosere Tempolimit-Überwachung, zB per Section Control, geplant? Wenn nein warum nicht?

 

Für Angelegenheiten der Verkehrsüberwachung auf Autobahnen ist nicht das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern die jeweilige Landesregierung zuständig.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Ist das BMVIT bei seinen Verpflichtungen gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz terminlich innerhalb der vorgegebenen Fristen? Wenn nein warum nicht?

 

Die ASFINAG hat termingerecht auf der Homepage des Lebensministeriums und auf der ASFINAG-Homepage einen EU-Lärmkataster veröffentlicht, welcher die Schallbelastung entlang des gesamten Bundesstraßennetzes 4,0 m über Boden darstellt. Diese strategischen Lärmkarten stellen ein Informationstool über das gesamte Bundesstraßennetz dar.