12479/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2012
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Am 06.12.2013 erfolgte eine datenschutzkonforme Adaptierung

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Zur Zahl 12698/J-NR/2012

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen DI Tina Reisenbichler und N.N.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Die Sachverhaltsdarstellung langte am 19. Juli 2012 ein und wurde von der Staatsanwaltschaft Wien auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft. Dabei wurde kein rechtlicher Grund für die Führung eines Strafverfahrens (§ 190 Z 1 StPO) gefunden. Die Genannten waren dabei nicht durch die Finanzprokuratur vertreten.

Zu 7:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde eine Entscheidung, ob das Verfahren von der Staatsanwaltschaft fortgesetzt wird oder das Gericht über einen Fortführungsantrag zu entscheiden haben wird, noch nicht getroffen.

Zu 8 und 9:

Gemäß § 193 Abs. 2 StPO kann die Staatsanwaltschaft die Fortführung eines nach den §§ 190 oder 191 StPO beendeten Ermittlungsverfahrens anordnen, solange die Strafbarkeit der Tat nicht verjährt ist und a) der Beschuldigte wegen dieser Tat nicht vernommen (§§ 164, 165 StPO) und kein Zwang gegen ihn ausgeübt wurde oder b) neue Tatsachen oder Beweismittel entstehen oder bekannt werden, die für sich alleine oder im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, die Bestrafung des Beschuldigten oder ein diversionelles Vorgehen zu begründen.