12483/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0178 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. NOV. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 05. Oktober 2012, Nr. 12727/J, betreffend die

                        Berücksichtigung der Anliegen von Frauen im ländlichen Raum bei

                        Programmförderungen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Oktober 2012, Nr. 12727/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Erstellung des Programms für die ländliche Entwicklung 2014 – 2020 wird entsprechend den in den Rechtsgrundlagen vorgesehenen Prinzipien erfolgen. Die Basis der Programmerstellung wird eine SWOT-Analyse sein, die entlang der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen sechs EU-Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführt wird. Darauf aufbauend wird eine Strategie formuliert werden, die mit entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden wird. Der gesamte Erstellungsprozess wird von einer ex ante-Evaluierung begleitet werden.

 

Die Situation von Frauen im ländlichen Raum wird dabei – wie das Thema Chancengleichheit im Allgemeinen – auf allen Stufen des Programmerstellungsprozesses berücksichtigt werden. Im Rahmen der ex ante-Evaluierung wird auf das Thema Chancengleichheit speziell eingegangen werden. Für alle Maßnahmen des Programms sehen die Rechtsgrundlagen die Vorgabe von quantifizierten Zielen sowie die Angabe von Messgrößen vor. Das gilt auch für das Thema Chancengleichheit.

 

Zu Frage 2:

 

Wir haben bereits in der Ressortstellungnahme zum Rohbericht festgehalten, dass die Ansicht des Rechnungshofes nicht geteilt wird, nämlich dass im Rahmen von Leader keine Kinderbetreuungsprojekte förderbar wären. Zwar ist nicht die Schaffung einer flächendeckenden professionellen Kinderbetreuungsinfrastruktur vorgesehen, aber im kleineren Rahmen sind derartige Vorhaben über die Leader-Richtlinie durchaus förderfähig (vgl. die Punkte 2.2.2 (1), (3) und (5) der Leader-Sonderrichtlinie).

 

Zu Frage 3:

 

In diesem Zusammenhang werden in erster Linie pädagogische Maßnahmen bzw. Aktionen zur Bewusstseinsbildung gesetzt. Neben einer bereits durchgeführten Schulung zur Sensibilisierung von Akteuren in der Programmverwaltung ist für das Jahr 2013 eine Managementweiterbildung für Frauen im ländlichen Raum geplant, die das Ziel einer breiteren Beteiligung von Frauen an regionalen Steuerungsvorgängen verfolgt.

Zu den bereits durchgeführten bewusstseinsbildenden Maßnahmen zählt der in diesem Jahr im Auftrag des Ressorts von Netzwerk Land ausgelobte Innovationspreis für Chancengleichheit, der in drei Kategorien (Jugend, Frauen, weitere innovative Chancengleichheitsprojekte) vergeben wurde. Der Preis wurde im Rahmen der Jahrestagung von Netzwerk Land vergeben, die gänzlich dem Thema Chancengleichheit gewidmet war und von den TeilnehmerInnen ausgesprochen positiv bewertet wurde.

 

Zu Frage 4:

 

Gleichstellungsrelevante Projekte können seit Beginn der Programmumsetzung eingereicht werden. Die Zahl der Einreichungen für die verschiedenen Kategorien des Innovationspreises für Chancengleichheit stellt das unter Beweis.


Zu Frage 5:

 

Die formale Festlegung wird im Zuge der Vorgabe der Ausschreibungsbedingungen erfolgen. Im Lichte der Erfahrungen aus der laufenden Periode erscheint eine Anhebung des entsprechenden Anspruchsniveaus gerechtfertigt.

 

Zu Frage 6:

 

Wie bereits in der laufenden Periode wird auch im Planungszeitraum 2014 – 2020 das Thema Chancengleichheit Bestandteil aller Evaluierungsschritte (ex ante Evaluierung, laufende Evaluierung, ex post Evaluierung) sein. Eine geschlechtsspezifische Zuordnung der Anzahl der Anträge sowie der zugehörigen beantragten Kosten wird aus dem Monitoringsystem ableitbar sein. Eine Bewertung der Vorhaben hinsichtlich Chancengleichheit wird im Zuge des Genehmigungsprozesses maßnahmenspezifisch erfolgen.

 

Zu Frage 7:

 

Strukturelle Schwachpunkte wurden vor allem im „geringen Grad an Information, Sensibilisierung und Qualifizierung zum Thema Gender, Gender Mainstreaming und Chancengleichheit“ gesehen sowie darin, Projekte umzusetzen, die „nicht in vorhandene „Schubladen“ passen“. (Evaluierung des Programms LE 07-13 für den Bereich Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen, Endbericht, conSalis, November 2010, vgl. http://www.lebensministerium.at/land/laendl_entwicklung/evaluierung/le_studien/chancen.html)

 

Diese Defizite konnten mit der Sensibilisierung von in Förderabwicklungsstellen tätigen Personen durch eine besonders qualifizierte Trainerin abgebaut werden.

Darüber hinaus wurden Regionsworkshops für Frauen und Jugendliche in den Leaderregionen veranstaltet, bei welchen Meinungen und Ideen dieser beiden Zielgruppen für die regionale Entwicklung diskutiert und bearbeitet wurden. Ziel war es, nicht nur die Perspektive von Frauen bzw. Jugendlichen stärker einzubringen, sondern auch Ansätze für Maßnahmen zu entwickeln, die im Rahmen einer regionalen Strategie umgesetzt werden können. Aber es sollte den teilnehmenden Personen auch eine Unterstützung dabei geben, in regionalen Entwicklungsprozessen mitzuarbeiten und dort neue Sichtweisen und Ideen einzubringen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Die Projektauswahlkriterien und Förderungsbestimmungen sind Gegenstand der Evaluierung des laufenden Programms. Die durchgeführten Evaluierungsstudien haben keine Differenzierung in den Zugangsvoraussetzungen für Frauen und Männer ergeben bzw. wurden in den Evaluierungen keine geschlechtsspezifischen Zugangshindernisse identifiziert. Dennoch werden diese Aspekte in den künftigen Evaluierungsschritten mit berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 10:

 

Anträge, die im Zuge des künftigen LAG-Auswahlverfahrens gestellt werden und die Vorgaben zur Geschlechtergerechtigkeit nahezu ignorieren bzw. keinen konkreten regionalen Umsetzungsbezug herstellen, werden jedenfalls aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden werden.

 

Zu Frage 11:

 

Für die kommende Periode werden sowohl die inhaltlichen als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen neu festgelegt. Ein Instrument zur Überwindung der zitierten Zurückhaltung kann die Schaffung eines eigenen Leader-Finanztopfs auf Länderebene sein. Wesentlich sind jedenfalls auch bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie beispielsweise das durchgeführte Sensibilisierungstraining, die Netzwerk Land Jahrestagung 2012 oder der Innovationspreis für Chancengleichheit.

 

Zu Frage 12:

 

Gleichstellungsfragen sind selbstverständlich von Relevanz für die Entwicklung des ländlichen Raums. Es gibt kein anderes EU-Programm in Österreich, das mit derart vielfältigen Aktionen an dieses Thema herangeht wie das Programm für die ländliche Entwicklung 2007 – 2013. Diesbezüglich wird besonders auf die Arbeitsgruppe Chancengleichheit, die Netzwerk Land Jahrestagung 2012 oder den Innovationspreis für Chancengleichheit verwiesen. Viele Maßnahmen werden in überdurchschnittlichem Ausmaß von Frauen in Anspruch genommen. Der Anteil der von Frauen geleiteten landwirtschaftlichen Betriebe liegt auf Basis der INVEKOS-Daten bei 37 % (Stand 2011).

 

Der Bundesminister: