12486/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0181 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 30. NOV. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 11. Oktober 2012, Nr. 12760/J, betreffend
glyphosathaltige Pflanzengifte
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 11. Oktober 2012, Nr. 12760/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Untersuchungsergebnisse von Rückstandsproben liegen seit 2009 vor. Insgesamt wurden seitens der amtlichen Lebensmittelkontrolle 133 Proben von Getreide und Getreideprodukten (Routine- und Verdachtsproben) auf „Glyphosat“ und „AMPA“ (Aminomethylphosphonsäure) untersucht.
|
Jahr |
Proben |
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2009 |
3 |
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2010 |
26 |
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2011 |
48 |
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2012 (Stichtag 9.10.2012) |
56 |
Die Glyphosat- bzw. AMPA-Gehalte der angeführten Proben in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelkontrolle waren immer unter der Bestimmungsgrenze.
Zu Frage 3:
Diesbezüglich wird auf den mehrjährigen integrierten Kontrollplan (MIK) verwiesen, der auch die entsprechenden risikobasierten Untersuchungen, wie in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgesehen, mit einschließt:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-kontrolle/Amtliche_Kontrolle_und_MIK/MIK_Mehrjaehriger_integrierter_Kontrollpan
Link Kontrollplanung Futtermittel:
http://www.baes.gv.at/futtermittel/ueberwachung-und-kontrolle/kontrollplanung/
Link Aktionsplan Futtermittel:
http://www.lebensministerium.at/suchergebnisse.html?queryString=aktionsplan+Futtermittel
Zu Frage 4:
Der Wirkstoff „Glyphosat“ wird zur Zeit einer umfassenden Neubewertung unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durch den „berichterstattenden Mitgliedstaat“ Deutschland unterzogen. Im Rahmen dieser Re-evaluierung werden neue Studien und Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Publikationen, sowohl von Industrie und Herstellern als auch von Dritten an die Europäische Kommission und insbesondere an den „berichterstattenden Mitgliedstaat“ (Deutschland) herangetragen und nach Überprüfung auf ausreichende wissenschaftliche Validität selbstverständlich in der Gesamtbewertung zum Wirkstoff berücksichtigt.
Erst nach Vorliegen des Gesamtergebnisses dieser Reevaluierung können weitere Schritte und Maßnahmen beschlossen werden. Dieser Beschluss erfolgt auf Kommissionsebene unter intensiver Beteiligung sämtlicher Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Der Bundesminister: