1249/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0048 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. MAI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner,

Kolleginnen und Kollegen vom 13. März 2009, Nr. 1351/J,

                        betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen

                        (Funktionen)

                       

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 13. März 2009, Nr. 1351/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:

 

Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst, Nr. 1343/J, verwiesen.


Zu den Fragen 4 und 12:

 

Die zwei Bewerberinnen, die in den Jahren 2007 und 2008 in eine Leitungsfunktion im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bestellt wurden, waren als einzige im höchsten Maß qualifiziert. Es wurde keine Bewerberin aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes bestellt.

 

Zu den Fragen 5 und 11:

 

2007:  3 Männer, 1 Frau

2008:  1 Mann, 1 Frau

 

Zu Frage 6:

 

Die Kursteilnahmen an berufsbegleitender Fortbildung betrugen in den Jahren 2007 und 2008 (ohne Verwaltungsakademie des Bundes):

 

 

Weiblich

Männlich

Gesamt

2007

821

481

1302

2008

490

269

759

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Kein Einziger.

 

Zu Frage 10:

 

2008: 1 Mann, 1 Frau

Beide wurden aufgrund des Besetzungsvorschlages bestellt.

 

Zu Frage 13:

 

Die Personalabteilung des BMLFUW stellt sicher, dass im Ressortbereich bei einer rechtlich relevanten Änderung von Arbeitsplätzen im Sinne des § 137 BDG 1979 das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingehalten wird. Die Bewertung von Arbeitsplätzen obliegt jedoch gemäß § 137 Abs.1 BDG 1979 nicht dem jeweiligen Ressortminister, sondern dem Bundeskanzler.

Der Bundesminister: