1249/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0048 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. MAI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner,
Kolleginnen und Kollegen vom 13. März 2009, Nr. 1351/J,
betreffend den Frauenanteil in höherwertigen Verwendungen
(Funktionen)
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 13. März 2009, Nr. 1351/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 7:
Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst, Nr. 1343/J, verwiesen.
Zu den Fragen 4 und 12:
Die zwei Bewerberinnen, die in den Jahren 2007 und 2008 in eine Leitungsfunktion im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bestellt wurden, waren als einzige im höchsten Maß qualifiziert. Es wurde keine Bewerberin aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes bestellt.
Zu den Fragen 5 und 11:
2007: 3 Männer, 1 Frau
2008: 1 Mann, 1 Frau
Zu Frage 6:
Die Kursteilnahmen an berufsbegleitender Fortbildung betrugen in den Jahren 2007 und 2008 (ohne Verwaltungsakademie des Bundes):
|
|
Weiblich |
Männlich |
Gesamt |
|
2007 |
821 |
481 |
1302 |
|
2008 |
490 |
269 |
759 |
Zu den Fragen 8 und 9:
Kein Einziger.
Zu Frage 10:
2008: 1 Mann, 1 Frau
Beide wurden aufgrund des Besetzungsvorschlages bestellt.
Zu Frage 13:
Die Personalabteilung des BMLFUW stellt sicher, dass im Ressortbereich bei einer rechtlich relevanten Änderung von Arbeitsplätzen im Sinne des § 137 BDG 1979 das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingehalten wird. Die Bewertung von Arbeitsplätzen obliegt jedoch gemäß § 137 Abs.1 BDG 1979 nicht dem jeweiligen Ressortminister, sondern dem Bundeskanzler.
Der Bundesminister: