12492/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12742/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 bis 4:

Die in der Einleitung der Anfrage erwähnten Vorfälle stehen im Zusammenhang mit der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c des Berufsausbildungsgesetzes (BAG). Die Aufsicht und das Weisungsrecht gegenüber den fördernden Lehrlingsstellen der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft obliegen dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, so dass diese Fragen nicht in den Wirkungsbereich meines Ressorts fallen.

Frage 5 bis 10:

Die Kontrolle insbesondere der vermittelten Inhalte des BAG und der entsprechenden Verordnungen (Berufsbilder) obliegt nicht der Arbeitsinspektion, sondern den bereits erwähnten Lehrlingsstellen. Es können daher diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden.

Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetzes (KJBG) und kann - bei wiederholten Übertretungen des KJBG durch eine/n Arbeitgeber/in - gemäß § 30 KJBG einen Antrag auf Verbot der Beschäftigung Jugendlicher stellen.