12493/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0261-I/A/15/2012

Wien, am        29. Dezember 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12862/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Zu der vorliegenden Anfrage ist grundsätzlich Folgendes festzuhalten:

Kompetenzrechtlich ist der Ärztenotdienst dem Rettungswesen zuzuordnen, worunter auch die Versorgung von Personen, die eine Gesundheitsstörung erlitten haben, durch Sanitätspersonal oder die Notärztinnen/-ärzte zu verstehen ist. Rettungswesen als Teil des Gesundheitswesens ist allerdings vom Kompetenztat-bestand des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG ausgenommen und fällt nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Einrichtung des Rettungswesens ist den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich übertragen (Art. 118 Abs. 3 Z 7 B-VG).


Im Hinblick auf diese Kompetenzlage sowie auf die Zuständigkeit der Länder in Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten gemäß Art. 12 B-VG (Frage 2) fällt die vorliegende Anfrage nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Ich kann daher nur allgemein anmerken, dass nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen die Notrufnummer 141 offenbar nicht österreichweit im Einsatz ist, jedoch in allen Bundesländern Notdienste für medizinische Notfälle organisiert sind.

 

Selbst in jenen Ländern, die die Notrufnummer 141 anbieten, ist die Organisation jedoch unterschiedlich. So ist der Ärztefunkdienst in Wien ein Service der Ärztekammer Wien, in Vorarlberg wird der Ärztebereitschaftsdienst 141 als Reformpool-Projekt des Vorarlberger Landesgesundheitsfonds geführt und ist seit 1.10.2012 bundeslandweit in Betrieb. Aufgrund der bisherigen kurzen Laufzeit des Reformpool-Projekts in Vorarlberg gibt es noch keine Erfahrungswerte, die Rückschlüsse auf die Auslastung oder auf eine allfällige Entlastung der Spitals-ambulanzen erlauben würden.