12496/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 30. November 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0312-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12716/J betreffend "Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen", welche die Abgeordneten Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 3. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Jahr 2010 bezogen drei Personen, im Jahr 2011 16 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld in Härtefällen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Jahr 2010 bezogen alle drei Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld aufgrund von § 5 Abs. 4a KBGG. Im Jahr 2011 bezogen 13 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld aufgrund von § 5 Abs. 4a KBGG, drei Personen aufgrund von § 5 Abs. 4b KBGG.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Jahr 2010 erhielten zwei Personen die Verlängerung aufgrund des Todes des zweiten Elternteils, eine Person aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den anderen Elternteil.
Im Jahr 2011 erhielten acht Personen die Verlängerung aufgrund des Todes des zweiten Elternteils, drei Personen aufgrund gerichtlich oder behördlich festgestellter häuslicher Gewalt bzw. Aufenthalt im Frauenhaus und zwei Personen aufgrund der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den anderen Elternteil.