12497/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 29. November 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0316-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12722/J betreffend „Kostenfalle fossile Brennstoffimporte“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 5. Oktober 2012 an mich richteten, halte ich einleitend fest, dass Einschätzungen, Bewertungen und Hypothesen nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen. Unbeschadet dessen stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es werden Schätzungen veröffentlicht, wie etwa jene der Internationalen Energieagentur (IEA), die aber naturgemäß von hohen Bandbreiten geprägt sind. Die IEA geht bei Erdgas bis 2030 von real (2008) konstanten Preisen und bei Kohle von 100 bis 110 $/t aus. Der aktuelle Kohlepreis in Rotterdam liegt nominell ebenfalls in dieser Höhe, Kohle für Lieferung 2015 in Rotterdam wird am 24. Oktober 2012 an der EEX mit 110 $/t gehandelt. Für Lieferungen bis 2016 wird Erdgas in Deutschland zu konstanten Preisen von etwa 27 €/MWh gehandelt.

 

Bei erneuerbaren Energien ist die Situation etwas anders gelagert. Bei rohstoffabhängigen Anlagen ist ebenso wie bei Öl, Gas und Kohle der Marktpreis für die Rohstoffe maßgeblich, deren Entwicklung nur schwer vorhersehbar ist. Bei den anderen Technologien, vor allem bei Photovoltaik, ist zu erwarten, dass durch entsprechenden technologischen Fortschritt und  Massenproduktion auch weiterhin Kostensenkungen Platz greifen. Hier sind die Gesamtkosten des Systems relevant, die wiederum primär von der Anzahl und Größe der Anlagen abhängen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Der Vorstand der E-Control hat mitgeteilt, dass seine Aussagen die Preisentwicklungen am Elektrizitätsmarkt in realen Preisen auf den Zeitraum bis 2025/2030 wiedergeben und die Steigerungen über jene aufgrund steigender fossiler Energiepreise hinaus darstellen. Hauptfaktor, zu etwa zwei Drittel, seien der Atomkraftausstieg in Deutschland, aber auch Maßnahmen, die in einem integrierten österreichisch- deutschen Markt auf Österreich wirken. Quelle sei eine Studie von Prof. Erdmann der TU Berlin und des Prognos Institutes aus 2011, veröffentlicht auf www.vbw-bayern.de. Die Analyse der angeführten  Preissteigerungselemente, die auch einen Einfluss auf österreichische Kunden haben könnten, stammt von der E-Control selbst.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Laut der zitierten Studie würde es ebenfalls zu Preissteigerungen kommen, aber eben zu um über 10 €/MWh geringeren als bei der derzeit geplanten deutschen Form der Energiewende.

 


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Gemäß § 22 Abs. 5 E-Control Gesetz hat die E-Control Austria als Regulierungsbehörde in geeigneter Weise allgemeine Informationen über ihren Tätigkeitsbereich, also über die ihr gemäß § 21 E-Control Gesetz übertragenen Aufgaben, zu veröffentlichen. Dazu zählen auch Untersuchungen, Gutachten und Stellungnahmen über die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse im Elektrizitäts- und Erdgasbereich.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Dies ist nicht der Fall.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Der Begriff "Energiewende" ist bisher nur im Zusammenhang mit der Umgestaltung des deutschen Elektrizitätssystems bekannt und ist Angelegenheit der dortigen Entscheidungsträger, wiewohl der Ausstieg aus der Nuklearenergie naturgemäß zu begrüßen ist. In Österreich wird der begonnene Weg in Richtung erneuerbarer Energieträger fortgesetzt, der auch prominent in das Ökostromgesetz 2012 Eingang gefunden hat.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

In der Energiestrategie ist festgehalten, dass die Schwerpunkte in Richtung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zu legen sind. Dies gilt auch für die angesprochenen Bereiche Elektrizität, Mobilität sowie den Ausbau der Fernwärme/Fernkälteinfrastruktur, deren Bereich noch große Potentiale beinhaltet. Hiefür sind noch große finanzielle Anstrengungen zu tätigen und ist Überzeugungsarbeit erforderlich, um weitere Fortschritte zu erzielen zu können.


Eben aus diesen Gründen wurde, lange vor Erlassung der diesbezüglichen EU-Richtlinie, die Ausarbeitung eines Energieeffizienzgesetzes veranlasst, in dem eine Reihe solcher Maßnahmen enthalten ist.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Kapazitätsmärkte werden unter dem Aspekt zu geringer künftiger Investitionen in den - vor allem kalorischen - Kraftwerkspark diskutiert, die aus technischen Gründen auch in einem Stromversorgungssystem mit einem höheren Anteil erneuerbarer Energie als heute gebraucht werden. Ob es aber tatsächlich zu einem Investitionsmangel und somit mittel- bis langfristig zu Engpässen bei der Erzeugung kommt, ist nicht erwiesen. Nach Angabe der Europäischen Kommission sind allfällige Kapazitätszahlungen auch unter den Gesichtspunkten des EU-Beihilfen-regimes zu prüfen.

 

Kurz- und mittelfristig ist nach derzeitiger Sachlage kein konkreter Bedarf an einem österreichischen Kapazitätsmarkt wahrnehmbar.