125/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.01.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                         BMWF-10.000/221-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 30. Dezember 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 54/J-NR/2008 betreffend Medizin-Skandal an der Medizinischen Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 5. November 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Fragestellungen, ob und unter welchen finanziellen Bedingungen Ressourcen einer operativen Abteilung des Landeskrankenhauses Innsbruck – Universitätskliniken an Dritte für die Durch-führung von Operationskursen zur Verfügung gestellt wurden, können nur vom Krankenanstaltenträger, das ist die Tiroler LandeskrankenanstaltengesmbH, beantwortet werden.

 

Zu Fragen 3 bis 7, 10 bis 13 und 16:

Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.

 

Zu Fragen 8, 9, 14, 15, sowie 19 bis 21:

Im Zusammenhang mit der in der parlamentarischen Anfrage angeführten Zelltherapie an der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck sind derzeit diverse Gerichts- und Verwaltungsver-fahren anhängig. Dies umfasst ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Schadenersatz in zweiter Instanz, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen strafrechtlicher Tatbestände sowie ein anhängiges Disziplinarverfahren gegen einen ärztlichen Angehörigen der Universitätsklinik für Urologie. Vor rechtskräftigem Abschluss dieser Verfahren und den sich daraus ergebenden Feststellungen der maßgeblichen Sachverhalte können keinerlei Aussagen über das Erfordernis allfälliger dienst- und disziplinarrechtlicher Maßnahmen getroffen werden.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass an den autonomen Universitäten der Rektor Dienstbehörde erster Instanz für Beamt/innen sowie Dienstgeber mit allen Rechten      gegenüber Angestellten ist, und dass Disziplinarbehörde erster Instanz für Beamt/innen der zuständige Senat der beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingerichteten Disziplinarkommission ist. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung kann in die Wahrnehmung dieser Behördenfunktionen nicht direkt eingreifen. 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat aber bereits das Rektorat der    Medizinischen Universität Innsbruck angewiesen, die Leiter/innen der Organisationseinheiten im klinischen Bereich und die Mitarbeiter/innen in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung nachweislich auf ihre Verpflichtungen gemäß Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz im Zusammenhang mit der Durchführung von klinischen Prüfungen hinzuweisen.

 

Zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat die Medizinische Universität Innsbruck selbst  ein Scientific Integrity Board, besetzt mit universitätsfremden unabhängigen Mitgliedern, eingerichtet.

 

Zur Unterstützung der Universitäten wurde vom Bundesminister für Wissenschaft und              Forschung die Gründung der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität angeregt, die am 27. November 2008 erfolgte.

 

Zu Frage 17:

Fragestellungen im Zusammenhang mit dem allfälligen Fluss von ärztlichen Sondergebühren und LKF-Geldern können nur vom zuständigen  Krankenanstaltenträger TILAK beantwortet   werden.

 

Zu Frage 18:

Aussagen über den Stand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.