12508/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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GZ: BKA-353.290/0102-I/4/2012 |
Wien, am Dezember 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 5. Oktober 2012 unter der Nr. 12726/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nicht-Einhaltung des Frauenfördergebots gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 4:
Ø Wie kann es dazu kommen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Bundeskanzleramt, das Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern aufgrund ökonomischer Überlegungen unterlaufen wird?
Ø Was werden Sie tun, damit das im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz festgeschriebene Frauenförderungsgebot in Zukunft auch bei „abstrakten“ Arbeitsplatzbewertungen beachtet wird?
Ø Was werden Sie tun, damit klargestellt wird, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Öffentlichen Dienst die gesetzlich festgeschriebenen Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst nicht unterlaufen werden?
Arbeitsplatzbewertungen erfolgen aufgrund der objektivierbaren Kriterien Wissen, Denkleistung und Verantwortung. Grundlage ist das Bündel der zu verrichtenden Tätigkeiten - unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz von einer Frau oder einem Mann besetzt ist oder ob es sich um einen neu eingerichteten Arbeitsplatz handelt. Die verfassungsgesetzlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit und der positiven Frauendiskriminierung werden können bei einer solchen Beurteilung denkmöglicherweise gar nicht verletzt werden. Die Empfehlung der Bundesgleichbehandlungskommission, das Frauenförderungsgebot bei Arbeitsplatzbewertungen zu berücksichtigen, wird durch die Abstrahierung der Arbeitsplatzbeschreibungen von den einzelnen Personen und damit auch vom Geschlecht der einzelnen Personen umgesetzt.
Die konkrete Besetzung von Arbeitsplätzen mit Frauen und Männern obliegt den Dienstbehörden und Personalstellen der jeweils zuständigen Bundesministerien.
Zu Frage 3:
Ø Wird in Zukunft vor der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Bediensteten jedenfalls ein Qualifikationsvergleich der Bediensteten durchgeführt werden?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.
Mit freundlichen Grüßen