12508/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

 

GZ: BKA-353.290/0102-I/4/2012

Wien, am         Dezember 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Maga. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 5. Oktober 2012 unter der Nr. 12726/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Nicht-Einhaltung des Frauenfördergebots gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Ø  Wie kann es dazu kommen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Bundeskanz­leramt, das Anliegen der Gleichstellung von Frauen und Männern aufgrund öko­nomischer Überlegungen unterlaufen wird?

Ø  Was werden Sie tun, damit das im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz festge­schriebene Frauenförderungsgebot in Zukunft auch bei „abstrakten“ Arbeitsplatz­bewertungen beachtet wird?

Ø  Was werden Sie tun, damit klargestellt wird, dass die Grundsätze der Sparsam­keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Öffentlichen Dienst die gesetzlich festgeschriebenen Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst nicht unterlaufen werden?


 

Arbeitsplatzbewertungen erfolgen aufgrund der objektivierbaren Kriterien Wissen, Denkleistung und Verantwortung. Grundlage ist das Bündel der zu verrichtenden Tä­tigkeiten - unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz von einer Frau oder einem Mann besetzt ist oder ob es sich um einen neu eingerichteten Arbeitsplatz handelt. Die ver­fassungsgesetzlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmä­ßigkeit und der positiven Frauendiskriminierung werden können bei einer solchen Beurteilung denkmöglicherweise gar nicht verletzt werden. Die Empfehlung der Bun­desgleichbehandlungskommission, das Frauenförderungsgebot bei Arbeitsplatzbe­wertungen zu berücksichtigen, wird durch die Abstrahierung der Arbeitsplatzbe­schreibungen von den einzelnen Personen und damit auch vom Geschlecht der ein­zelnen Personen umgesetzt.

 

Die konkrete Besetzung von Arbeitsplätzen mit Frauen und Männern obliegt den Dienstbehörden und Personalstellen der jeweils zuständigen Bundesministerien.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wird in Zukunft vor der Besetzung von Arbeitsplätzen mit Bediensteten jedenfalls ein Qualifikationsvergleich der Bediensteten durchgeführt werden?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.

 

 

Mit freundlichen Grüßen