12509/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0194-I/4/2012
Wien, am 5. Dezember 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Oktober 2012 unter der Nr. 12731/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „mutmaßliche Schreibverbote für Redakteure der Wiener Zeitung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Ø Weshalb hat Paul Vecsei einen Posten als leitender Redakteur bei der „Wiener Zeitung“ erhalten?
Ø Welche Aufgaben erfüllt er dort konkret?
Ø Entspricht sein Gehalt den von ihm erbrachten Leistungen?
Ø Wenn nicht, welche Maßnahmen werden Sie als Eigentümervertreter ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen?
Ø Weshalb akzeptieren Sie es als Eigentümervertreter, dass Vecsei als leitender Redakteur nicht einmal – wenn überhaupt – unter seinem Namen publizieren darf?
Ø Auf wessen Anordnung finden sich nachgeordnete Verantwortliche mit dem Umstand ab, dass Vecsei als leitender Redakteur nicht einmal – wenn überhaupt- unter seinem Namen publizieren darf?
Ø Wurde der Posten eines leitenden Redakteurs ausgeschrieben?
Ø Wenn ja, welche Kandidaten standen zur Wahl?
Ø Wenn nein, weshalb werden Posten willkürlich vergeben?
Zu diesen Fragen verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann. Die angeführten Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
In Bezug auf die Wiener Zeitung verweise ich auf § 5 Abs. 2 Staatsdruckereigesetz, wonach nur bei Bestellung des Chefredakteurs der Wiener Zeitung der Bundeskanzler zu befassen ist und zwar vor deren Bestellung bzw. Abberufung. Die Bestellung und die Auswahl der anderen Redakteure sowie der Einsatz der Redakteure obliegen daher ausschließlich der Wiener Zeitung GmbH selbst.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ø Welche Verkaufsauflagen (getrennt in voll bezahlte Abonnements und voll bezahlten Einzelverkauf; jedoch ohne Selbstbedienungsentnahmen, Gratis-Abos, Belegexemplare und Ähnliches) hat die „Wiener Zeitung“ in den letzten fünf Jahren erzielt?
Ø Welche Einnahmen hat die „Wiener Zeitung“ durch die gesetzlich vorgeschriebenen Einschaltungen in den Jahren 2008 bis 2012 gemacht?
Aus den im Bundeskanzleramt aufliegenden und genehmigten Jahresabschlüssen über die Geschäftsjahre 2008 bis 2011 ergibt sich folgendes Bild:
|
Geschäftsjahr |
Umsatzerlöse amtliche Einschaltungen/Pflichteinschaltungen rd. € |
Umsatzerlöse Inserate rd. € |
Umsatzerlöse Abonnements rd. € |
Umsatzerlöse Einzelverkauf rd. € |
|
2008 |
15,847.997 |
1,507.548 |
1,303.792 |
237.216 |
|
2009 |
16,052.548 |
1,192.475 |
1,293.103 |
254.455 |
|
2010 |
16,859.259 |
1,623.681 |
1,223.977 |
256.932 |
|
2011 |
18,329.346 |
1,430.171 |
1,157.705 |
327.040 |
Nach den auf der Homepage der Wiener Zeitung GmbH veröffentlichten Informationen beträgt die Auflage derzeit Dienstag bis Freitag 22.000 Stück (57.000 Leser) und samstags 50.000 Stück (112.000 Leser).
Eine Aufstellung über den Einzelverkauf und über den Verkauf von Abonnements steht dem Bundeskanzleramt nicht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen