1251/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0050 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 5. MAI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Leopold Mayerhofer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 17. März 2009, Nr. 1417/J/J, betreffend Verkauf

                        eines Waldes durch die Österreichischen Bundesforste

                       

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen vom 17. März 2009, Nr. 1417/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Der Käufer des Waldes ist eine schwedische Aktiengesellschaft. Der Kaufvertrag wurde am 6.11. bzw. am 9.12.2008 unterfertigt, die Entscheidung der Grundverkehrskommission steht derzeit aber noch aus. Aus Datenschutzgründen können keine Details genannt werden.


 

Zu Frage 4:

 

Das Genehmigungsansuchen an die Grundverkehrskommission wurde bereits eingebracht. Die Einspruchsfrist endete am 27.3.2009. Der Bescheid der Grundverkehrskommission ist noch ausständig.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Die Grundbuchseintragung kann erst nach Zustimmung der Grundverkehrskommission erfolgen.

 

Zu Frage 7:

 

Die ÖBf AG ist im Rahmen von Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen an den Ermächtigungsrahmen des Bundesministers für Finanzen gebunden. Dieser sieht vor, dass der Bundesminister Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen nur dann zustimmen darf, wenn die Liegenschaften „… nach einem hinreichend publizierten und bedingungsfreien Bieterverfahren an den Meistbietenden oder einzigen Bieter ...“ veräußert werden. Der anfragegegenständliche Grundverkauf wurde öffentlich ausgeboten, der nunmehrige Käufer war Bestbieter. Da die Liegenschaft ausgeboten wurde, hatten auch die örtlichen Landwirte die Möglichkeit, diese zu erwerben. Weiters ist über die Mitwirkung der Grundverkehrsbehörde im Verkaufsprozess eine adäquate Berücksichtigung und Einbindung aller Interessen gegeben.

 

Zu den Fragen 8,9 und 10:

 

Größere Waldflächen werden derzeit, abgesehen vom gegenständlichen Schollwald, nicht verkauft. Einige wenige Waldverkäufe geringen Ausmaßes (meist unter 1 ha) sind aktuell offen, die aus Arrondierungsgründen oder aus öffentlichem Interesse (z.B. Straßenbau) erforderlich sind. Als Käufer treten etwa in der Hälfte der Fälle Landwirte auf.

 

Der Bundesminister: