1251/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0050 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 5. MAI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Leopold Mayerhofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. März 2009, Nr. 1417/J/J, betreffend Verkauf
eines Waldes durch die Österreichischen Bundesforste
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen vom 17. März 2009, Nr. 1417/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Käufer des Waldes ist eine schwedische Aktiengesellschaft. Der Kaufvertrag wurde am 6.11. bzw. am 9.12.2008 unterfertigt, die Entscheidung der Grundverkehrskommission steht derzeit aber noch aus. Aus Datenschutzgründen können keine Details genannt werden.
Zu Frage 4:
Das Genehmigungsansuchen an die Grundverkehrskommission wurde bereits eingebracht. Die Einspruchsfrist endete am 27.3.2009. Der Bescheid der Grundverkehrskommission ist noch ausständig.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Grundbuchseintragung kann erst nach Zustimmung der Grundverkehrskommission erfolgen.
Zu Frage 7:
Die ÖBf AG ist im Rahmen von Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen an den Ermächtigungsrahmen des Bundesministers für Finanzen gebunden. Dieser sieht vor, dass der Bundesminister Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen nur dann zustimmen darf, wenn die Liegenschaften „… nach einem hinreichend publizierten und bedingungsfreien Bieterverfahren an den Meistbietenden oder einzigen Bieter ...“ veräußert werden. Der anfragegegenständliche Grundverkauf wurde öffentlich ausgeboten, der nunmehrige Käufer war Bestbieter. Da die Liegenschaft ausgeboten wurde, hatten auch die örtlichen Landwirte die Möglichkeit, diese zu erwerben. Weiters ist über die Mitwirkung der Grundverkehrsbehörde im Verkaufsprozess eine adäquate Berücksichtigung und Einbindung aller Interessen gegeben.
Zu den Fragen 8,9 und 10:
Größere Waldflächen werden derzeit, abgesehen vom gegenständlichen Schollwald, nicht verkauft. Einige wenige Waldverkäufe geringen Ausmaßes (meist unter 1 ha) sind aktuell offen, die aus Arrondierungsgründen oder aus öffentlichem Interesse (z.B. Straßenbau) erforderlich sind. Als Käufer treten etwa in der Hälfte der Fälle Landwirte auf.
Der Bundesminister: