12514/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/117-PMVD/2012                                                                                    4. Dezember 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Oktober 2012 unter der Nr. 12745/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Werbung für das Personenkomitee ‚Unser Heer’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Wie in § 7 Abs. 4 WG 2001 u.a. ausgeführt, dient das militärische Hoheitszeichen der Kennzeichnung militärischer Sachgüter. Es darf auch von Personen und Dienststellen, die mit der Vollziehung militärischer Angelegenheiten betraut sind, in Ausübung dienstlicher Funktionen geführt werden. Darüber hinaus kann der Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport das Führen dieses Hoheitszeichens erlauben, wenn und solange es militäri­sche Interessen erfordern.