12514/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/117-PMVD/2012 4. Dezember 2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Oktober 2012 unter der Nr. 12745/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Werbung für das Personenkomitee ‚Unser Heer’" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Wie in § 7 Abs. 4 WG 2001 u.a. ausgeführt, dient das militärische Hoheitszeichen der Kennzeichnung militärischer Sachgüter. Es darf auch von Personen und Dienststellen, die mit der Vollziehung militärischer Angelegenheiten betraut sind, in Ausübung dienstlicher Funktionen geführt werden. Darüber hinaus kann der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport das Führen dieses Hoheitszeichens erlauben, wenn und solange es militärische Interessen erfordern.