12516/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12930/J des Abgeordneten Einwallner u. a. wie folgt:
Frage 1:

Daten AMS DWH, 07.11.2012, die Werte 2012 sind Durchschnittswerte bis Ende September
Frage 2:
Laut der aktuellen Arbeitsmarktprognose des Forschungsinstituts Synthesis wird die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen bis 19 Jahren im Jahresdurchschnitt 2012 österreichweit um 100 bzw. +1,2 % ansteigen. Für das Jahr 2013 wird für diese Altersgruppe keine weitere Zunahme erwartet.
Die Arbeitslosigkeit der 20 bis 24-Jährigen wird laut dieser Vorschau im Jahresdurschnitt 2012 um 1.900 (+6,3 %) und 2013 um 1.300 (+4,0 %) zunehmen.
Für die einzelnen Bundesländer liegen keine Prognosen vor.
Mittelfristig werden die demographischen Rahmenbedingungen zu einer Entlastung des Jugendarbeitsmarktes führen. So wird laut der aktuellen Bevölkerungsprognose der Statistik Austria die Zahl der jungen Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren in den nächsten fünf Jahren um beinahe 50.000 und bis 2020 bereits um 85.000 abnehmen.
Jedenfalls sind in den kommenden Jahren verstärkte Anstrengungen in der Schulausbildung ebenso notwendig wie die frühzeitige und individuelle Unterstützung von ausgrenzungsgefährdeten Jugendliche durch entsprechende arbeitsmarktpolitische Förderangebote.
Frage 3:

+ 2012 Schätzung, ++ 2013 Prognose *ab 1.1.2012 über AMS abgewickelt und vom BSB nur mehr auslaufend gewährt
Frage 4:
Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsdaten kann über die Budgetaufteilung nach Bundesländern noch keine gesicherte Auskunft erteilt werden. Das Förderbudget des AMS für 2013 wird durch den Verwaltungsrat des AMS Österreich im Dezember 2012 festgelegt. Mittels detaillierter Ausgabenermächtigungen wird, entsprechend den arbeitsmarktpolitischen Problemlagen sowie den arbeitsmarktpolitischen Jahreszielen des AMS, das Förderbudget auf die Landesorganisationen des AMS verteilt. Bei der betrieblichen Lehrstellenförderung ergibt sich die Aufteilung der Mittel des IEF aus der Inanspruchnahme der Förderinstrumente durch die ausbildenden Unternehmen.
Frage 5:
Die Mittel zur Förderung der Jugendbeschäftigung (siehe Beantwortung Frage 3) werden vom Arbeitsmarktservice, von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich und dem Bundessozialamt verwaltet.
Frage 6:
Rund 2/3 der 203.226 jungen Menschen (15 bis 24 Jahre), die 2011 in Betreuung durch das AMS waren, können bereits eine Beschäftigung oder Lehrausbildung mit einer Dauer von über sechs Monaten vorweisen oder absolvieren. Über die weiteren schulischen Ausbildungen nach der Vormerkung durch das AMS kann keine gesicherte Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Um den Übergang Schule – Beruf zu verbessern und die Zahl jener Jugendlichen, die keine weiterführende (Aus-)Bildung beginnen, zu reduzieren, wird das Jugendcoaching beginnend mit 01. Jänner 2013 auf die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg ausgerollt. Seit Jänner 2012 wird das Jugendcoaching in Wien und der Steiermark für alle SchülerInnen im individuellen 9. Schulbesuchsjahr sowie bildungsferne Jugendliche angeboten. Seit September dieses Jahres ist das Angebot in Salzburg eingerichtet.
Im Jahr 2013 werden nach aktuellen Schätzungen bis zu 27.500 junge Menschen von diesem Beratungs- und Begleitungsangebot profitieren.
Für benachteiligte Jugendliche, denen Basisqualifikationen und Fähigkeiten fehlen, die für eine Anschlussfähigkeit an die Berufsschule und die Arbeitswelt unerlässlich sind, wird ein flächendeckendes, entsprechend niederschwelliges standardisiertes Angebot entwickelt, das konsequent darauf abzielt, durch individuelle Förderung in eine Berufsausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu münden. In einer ersten Phase wird dieses Programm „AusbildungsFit“ in einigen bereits existierenden und geeigneten niederschwelligen Jugendprojekten in Wien und der Steiermark bis Ende 2013 pilotiert.
Um die „Drop-Out“-Quote aus Lehrverhältnissen zu reduzieren und eine größere Anzahl an Jugendlichen als bisher dazu zu motivieren, ihre FacharbeiterInnenausbildung mit der Lehrabschlussprüfung zu beenden, wurden zudem im Einvernehmen zwischen BMWFJ und BMASK weitere Maßnahmen entwickelt. Seit Oktober 2012 stehen im Rahmen eines Pilotprojektes „Coaching für Lehrlinge und Lehrbetriebe“ in den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol 80 Coaches für die Lehrlinge und Betriebe bzw. die AusbilderInnen zur Verfügung.
Frage 8:
Für das Jugendcoaching werden im Jahr 2013 rund € 21 Mio. zur Verfügung stehen, für das Coaching für Lehrlinge und Lehrbetriebe sind bis zu € 3 Mio. aus Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung budgetiert.
Frage 9:
Es wurden bisher keine zusätzlichen EU-Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Österreich umgeschichtet (siehe Beantwortung der Fragen 10 bzw. 11). Österreich hat jedoch bereits in den letzten Jahren auf die Entwicklungen im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit reagiert und im Sinne der aktuellen Problemlage zusätzliche Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche mit der Europäischen Kommission vereinbart, die über den Europäischen Sozialfonds finanziert werden können.
Frage 10:
Die 3164. Tagung des EU-Ministerrats fand am 10. und 11. Mai 2012 in der Formation Bildung, Jugend, Kultur und Sport statt. Österreich war durch die MinisterInnen Claudia Schmied und Norbert Darabos vertreten. Es wurden keine konkreten Maßnahmen beschlossen; vielmehr wurde eine öffentliche Aussprache zum Thema „Junge Menschen zur Ausschöpfung ihres Potentials ermuntern“ abgehalten.
Die österreichischen Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einschließlich der Ausbildungsgarantie der Bundesregierung sowie das System der dualen Berufsausbildung haben europaweit Vorbildcharakter.
Ich habe mich auf europäischer Ebene und insbesondere im Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz wiederholt und konsequent für europäische Vorgaben und Unterstützung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. So soll es künftig auf Initiative der EU-Kommission, aufbauend auf österreichischen best-practice-Programmen, eine „Europäische Jugendgarantie für Ausbildung und Beschäftigung“ geben. Eine derartige Jugendgarantie wurde wiederholt in Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates angesprochen. Zuletzt hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ angekündigt, bis Ende 2012 einen konkreten Vorschlag dafür vorzulegen.
Frage 11:
Auf den Tagungen des Rates in der Formation Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz wurden Fragen der Jugendbeschäftigung mehrmals thematisiert.
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Februar 2012 fordert dieser die Mitgliedsstaaten auf, „(…) gegen die inakzeptabel hohe Jugendarbeitslosigkeit vor(zu)gehen und hierzu umfassende Maßnahmen (zu) ergreifen, die den Übergang von der Ausbildung in Beschäftigung gewährleisten und den Aufbau von Kompetenzen, hochwertige betriebliche Ausbildung und Praktika sowie gezielte Hilfe bei der Stellensuche und Berufsberatung umfassen. Dies sollte unter besonderer Berücksichtigung der Maßnahmen erfolgen, die im Rahmen der neuen Initiative „Chancen für junge Menschen“ vorgeschlagen worden sind (…)“
Auf den informellen Treffen der ArbeitsministerInnen am 24. und 25. April 2012 befasste sich ein eigener Workshop mit Fragen der Jugendbeschäftigung.
Auf den Ratstagungen am 21. und 22. Juni 2012 sowie am 12. und 13. Juli 2012 (informelles Treffen) wurde die Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“, die auch Berichtsteile zur Jugendinitiative und zu Betriebspraktika enthält, behandelt und in der Sitzung am 4. Oktober 2012 Schlussfolgerungen dazu angenommen.
Diese beinhalten auch das Ersuchen an die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission, „(…) zu prüfen, wie die Strukturfonds maximal genutzt werden können, damit die Initiative „Chancen für junge Menschen“ Ergebnisse zeitigt und insbesondere Verbesserungen im Hinblick auf den Erwerb erster Berufserfahrungen junger Menschen und ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt erreicht werden, mit dem Ziel, dass Jugendlichen innerhalb weniger Monate nach dem Verlassen der Schule eine qualitativ hochwertige Arbeitsstelle angeboten wird oder sie eine weiterführende Ausbildung, einen Ausbildungsplatz oder eine Praktikumsstelle erhalten.“
Frage 12:
Die österreichische Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche genießt international hohes Ansehen und gilt als europaweites Best-Practice-Modell. Bereits heute ermöglicht die Ausbildungsgarantie der Bundesregierung jedem jungen Menschen unter 18 Jahren, der eine Lehrausbildung beginnen möchte, einen betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsplatz. Dennoch gilt es die Bemühungen der Bundesregierung auszubauen und zu verstärken, um sicherzustellen, dass künftig jede/r unter 18-Jährige eine über die Pflichtschule hinausgehende (Aus-)Bildung abschließt.