12524/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am Dezember 2012
GZ: BMF-310205/0226-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12748/J vom 9. Oktober 2012 der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Die Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG („HBInt“) im Dezember 2009 war erforderlich geworden, um im Sinne des § 1 FinStaG einen schweren volkswirtschaftlichen Schaden von der Republik Österreich auf Grund der sonst schlagend werdenden Gewährsträgerhaftung des Landes Kärnten in Höhe von damals rund
21 Mrd. EUR, der vom Land Kärnten nicht nachgekommen hätte werden können, abzuwenden. Auch die nationalen Aufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank haben zur Sicherung der europäischen Finanzmarktstabilität von der Republik Österreich ein Eingreifen verlangt.
Da diese Rahmenbedingungen im Wesentlichen nach wie vor bestehen und nur eine Eigentümerschaft durch die Republik Österreich die Stabilität der HBInt sicherstellen kann, ist eine etwaige Vertragsanfechtung umfassend aus volkswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen