12526/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/119-PMVD/2012                                                                                    4. Dezember 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Oktober 2012 unter der Nr. 12747/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Drogenkonsum beim österreichischen Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Zu den Jahren 2008, 2009 und 2010 verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 6. Juni 2011 (Nr. 8154/AB zu Nr. 8252/J). Im Jahr 2011 wurden 716 Grundwehrdienst leis­tende Soldaten positiv auf Drogen getestet, im ersten und zweiten Quartal 2012 497.


Zu 2:

Wie ich schon in meiner Anfragebeantwortung vom 6. Juni  2011 ausgeführt habe, erfolgt bei jeder positiven Befundung eine Mitteilung über den Verdacht des Suchtmittelmiss­brauchs an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Zu einer Anzeige an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft kommt es nur bei Verdacht auf Vor­liegen eines strafbaren Tatbestandes nach dem Suchtmittelgesetz, wie Besitz, Weitergabe oder Handel. Detaillierte Aufstellungen liegen nicht vor, im Durchschnitt erfolgen pro Jahr 15 bis 20 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft.

Zu 3:

Zu den Jahren 2008, 2009 und 2010 verweise ich auf meine Anfragebeantwortung vom 6. Juni 2011 (Nr. 8154/AB zu Nr. 8252/J). Im Jahr 2011 gab es keinen einzigen Fall von Drogenhandel in Kasernen, im Jahr 2012 je einen Fall in einer Kaserne in Niederösterreich, Steiermark und Burgenland.

Zu 4:

Keine.

Zu 5 und 6:

Suchtgift- und Drogenprävention wird innerhalb des Österreichischen Bundesheeres auf Grundlage der „Richtlinien zur Prävention des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs im Österreichischen Bundesheer“ durchgeführt, die aber in ihrer Geltung nicht auf ein Jahr be­schränkt sind, sondern als kontinuierliches Maßnahmenpaket zum Umgang mit dieser Problematik zu verstehen sind. Im Rahmen dieser Richtlinien, die eine mehrstufige Präventi­onsstrategie verfolgen, wird unmittelbar nach Antritt des Präsenzdienstes im Rahmen von Unterrichten durch Referenten für Soziale Betreuung und Berufsförderung über die Folgen von Suchtgift- und Drogenmissbrauch informiert. An diese Maßnahme schließen die Aufga­ben des Heerespsychologischen Dienstes an, wie beispielsweise laufende Beratungen und Vorträge zum Thema Alkoholkonsum und dessen Auswirkungen, flächendeckende Vertei­lung von Informationsfoldern zum Thema Drogen/Alkohol und insbesondere das HelpLine-Service des Ressorts, das für Beratungstätigkeit 24 Stunden über 365 Tage im Jahr zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurde in den Jahren 2008 bis 2011 in Zusammenarbeit mit dem Anton-Proksch-Institut in Kalksburg ein Alkoholsuchtpräventionsprogramm für das Ressort entwickelt, welches teilweise bereits eingeführt ist.

Die Frage der Suchtmittelprävention ist keine Frage des Budgets, sondern vielmehr eine Frage der konsequenten Umsetzung der Richtlinien der Militärischen Sicherheit und einer entsprechenden Dienstaufsicht. Ein direkter Vergleich zum zivilen Umfeld zeigt, dass die Suchtmittelprävention im Österreichischen Bundesheer grundsätzlich funktioniert, und Fälle des Suchtmittelkonsums im Österreichischen Bundesheer im Vergleich zur Zivilgesellschaft signifikant geringer sind.

Zu 7:

Ja, es wird regelmäßig im Rahmen des Bundesdrogenforums mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Inneres mit Schwerpunkt auf Früherken­nung und Frühintervention zusammengearbeitet. Weiters wirkt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an der Erarbeitung eines Entwurfes für eine „nationale Sucht­präventionsstrategie mit besonderem Augenmerk auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ mit, der vom Bundesministerium für Gesundheit in Umsetzung des Regier­ungsprogramms für die XXIV. GP in Auftrag gegeben wurde.

Zu 8:

Entfällt.