12527/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0265-I/A/15/2012

Wien, am 6. Dezember 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12880/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Viele Lebensmittel, wie z.B. Sauerkraut, Brot oder Obst, können von Natur aus geringe Mengen an Alkohol enthalten, sodass auch über „gesunde“ Nahrungs-mittel regelmäßig geringfügige Alkoholmengen eingenommen werden. Alkohol entsteht auch durch Verdauungs- und Stoffwechselvorgänge laufend im menschlichen Körper; minimale Alkoholmengen sind daher im Körper unver-meidlich und gesundheitlich nicht bedenklich.


In Fruchtsäften, gereiften Rohwürsten und reifen Bananen beispielsweise kann die Menge an „verstecktem“ Alkohol in einer Größenordnung vorkommen, wie sie auch bei getesteten Backwaren zu finden war. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verweist allerdings in diesem Zusammenhang auf eine andere Aufnahmekinetik von Alkohol aus Backwaren oder Süßigkeiten im Vergleich mit Alkohol aus Flüssigkeiten, welcher rascher aufgenommen wird und einen stärkeren Anstieg des Blutalkoholspiegels bedingt.  

 

Frage 3:

Alkohol ist in der Zutatenliste zusammengesetzter Lebensmittel zu deklarieren.

 

Fragen 4 und 5:

Für Waren, bei denen zu erwarten ist, dass sie vorwiegend von Kindern verzehrt werden, ist ein zusätzlicher Hinweis auf den Alkoholgehalt in derselben Sichtbar-keit wie der Hinweis auf Allergene wünschenswert. Produkte mit einem derartigen Hinweis sind bereits auf dem Markt; ich befürworte ausdrücklich diese freiwillige Zusatzkennzeichnung.

Ein verpflichtender Warnhinweis kann nur europaweit vorgeschrieben werden, da das Lebensmittelkennzeichnungsrecht auf EU-Ebene harmonisiert ist.