12529/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0032-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 


Wien, am      . November 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Oktober 2012 unter der Nr. 12750/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Überwachung der Verkehrssicherheit durch Videoanlagen im Bereich von Schutzwegen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Was unternehmen Sie, um bei allen Verkehrsteilnehmern zur Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Funktion des Schutzweges beizutragen?

 

Im Handlungsfeld 7 "FußgängerInnen" des Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms 2011 - 2020 (VSP) sind folgende drei Maßnahmen zum Thema Schutzwege (Maßnahmenpaket 3.7.2) vorgesehen, welche nach Umsetzungszeitraum und Zuständigkeiten differenziert sind:

1.   Überprüfung der ungeregelten Schutzwege auf ihre technische Sicherheit und Konformität mit den Richtlinien

2.    Erörterung von Maßnahmen gegen den nicht richtlinienkonformen Einsatz von Schutzwegen und des Einsatzes von alternativen baulichen Maßnahmen

3.   Information über das richtige Verhalten als FußgängerIn im Straßenverkehr

Hauptakteure für die Umsetzung der Maßnahmen 1 und 2 sind die Bundesländer und Gemeinden, für Maßnahme 3 das bmvit und die Automobil- und Mobilitätsclubs.


Zu den Fragen 2 bis 4 und 15:

Ø  Ist Ihnen das Pilot-Projekt des Kuratoriums für Verkehrssicherheit an der Verkehrskreuzung Döblinger Hauptstraße/Pyrkergasse bekannt?

Ø  Ist dieses Projekt mit Unterstützung Ihres Ressorts zustande gekommen?

Ø  Wird dieses Projekt vom Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds unterstützt?

Ø  Erhält das Kuratorium für Verkehrssicherheit trotz der mangelnden Betreuung dieser Konfliktkreuzung eine Unterstützung des österreichischen Verkehrssicherheitsfonds?

 

Das von der Stadt Wien in Auftrag gegebene Projekt ist meinem Ressort bekannt.

Das Projekt wird vom Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds im bmvit nicht finanziell unterstützt, es wird auf Landesebene betrieben und finanziert.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 17:

Ø  Ist dieser Versuch von Ihnen durch Verordnung nach § 34 Abs. 5 StVO begleitet worden?

Ø  Wenn Nein, warum nicht?

Ø  Liegt Ihnen eine Evaluierung des genannten Projekts vor?

Ø  Welche konkreten Ergebnisse erzielte die Videoüberwachung im Bereich der Kreuzung Döblinger Hautpstraße/Pyrkergasse?

Ø  Wenn ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

Ø  Hat das Projekt den vorgegebenen Zweck der Sicherung des Schutzweges an der Kreuzung Döblinger Hauptstraße/Pyrkergasse erfüllt?

Ø  Wenn nicht, wieso nicht?

Ø  Ist Ihnen bekannt, welche Maßnahmen seit April 2012 an der Verkehrskreuzung Döblinger Hauptstraße/Pyrkergasse gesetzt wurden, um das Gefahrenpotential zu verringern?

Ø  Warum wurden seit dem April 2012 die Kameras an der Kreuzung Döblinger Hauptstraße/Pyrkergasse nicht wieder angebracht?

Ø  Wenn die Kameras einem Service unterzogen werden – warum wurde keine Ersatzanlage im Sinne der Weiterführung des Projekts angebracht?

Ø  Das am 23. Februar 2011 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie präsentierte Paket zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern beinhaltet die Evaluierung der Überwachung von nicht ampelgeregelten Schutzwegen. Liegt Ihnen eine solche Evaluierung bereits vor?

Ø  Welche Maßnahmen sind geplant, um die Videoüberwachung von Schutzwegen in Österreich zu ermöglichen?

 

Die Regelung des § 34 Abs. 5 StVO sieht die Möglichkeit vor, durch Verordnung von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung abweichende Ausführungen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs zu gestatten; davon umfasst sind Straßenverkehrszeichen, Bodenmarkierungen, Verkehrsleiteinrichtungen etc.. Videokameras und die Aufzeichnung von bestimmten Vorgängen im Straßenverkehr sind vom gegenständlichen Begriff nicht erfasst und können daher auch nicht Gegenstand einer Ausnahme gemäß § 34 Abs. 5 StVO sein.

Das von Ihnen erwähnte Projekt wurde nicht durch das bmvit beauftragt. Das Ergebnis des Projekts ist aber jedenfalls vor einer möglichen Gesetzesänderung abzuwarten. Diesbezügliche Ergebnisse liegen laut Auskunft meines Ressorts noch nicht vor.

 

 

Zu Frage 18:

Ø Das Verkehrssicherheitsprogramm 2011 – 2020 sieht ein „Eintreten für die EU-weite Anhebung der Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen im Falle einer Kollision mit einem Fahrzeug“ vor. Welche Regelungen und Maßnahmen wurden/werden dazu umgesetzt?


Der Bereich wurde erst kürzlich durch die Verordnung (EG) Nr. 78/2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern geregelt. Derzeit werden auf EU-Ebene keine neuen Regelungen oder Maß-
nahmen erarbeitet. Sollte die Europäische Kommission das Thema jedoch erneut aufgreifen, wird dies seitens des bmvit unterstützt, um den bei einigen Pkw noch immer unzureichenden FußgängerInnenschutz zu verbessern.

 

 

Zu Frage 19:

Ø  Welche Versuche werden derzeit nach § 34 Abs. 5 StVO durchgeführt (Bitte um Listung Verordnung, Art des Versuchs, Ort, Dauer von/bis, wissenschaftliche Begleitung durch…)?

 

Derzeit werden keine Versuche gemäß § 34 Abs. 5 StVO durchgeführt.