12530/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0402-III/4a/2012 |
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Wien, 4. Dezember 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12752/J-NR/2012 betreffend Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache und sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Abg. Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen am 10. Oktober 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die in der Fragestellung getroffene Annahme, dass „eine vergleichsweise hohe Anzahl an Kindern mit nichtdeutscher Umgangssprache eine sonderpädagogische Einrichtung besucht“, trifft so grundsätzlich nicht zu. Es wird bemerkt, dass der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit anderen Erstsprachen als Deutsch im Vergleich zwischen Volksschule und Sonderschule in den Bundesländern unterschiedlich ist. Auf nachstehende bundesländerweise Aufstellung des Prozentanteils der Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch in der Volksschule und in Sonderschulen im Schuljahr 2010/11 darf hingewiesen werden:
Bundesland |
Volksschule (inkl. Vorschule) |
Sonderschulen |
Burgenland |
13,7 % |
14,2 % |
Kärnten |
11,1 % |
11,8 % |
Niederösterreich |
15,1 % |
20,0 % |
Oberösterreich |
20,1 % |
24,9 % |
Salzburg |
21,8 % |
24,7 % |
Steiermark |
13,8 % |
17,0 % |
Tirol |
16,2 % |
22,3 % |
Vorarlberg |
27,5 % |
34,0 % |
Wien |
52,9 % |
52,5 % |
Österreich gesamt |
24,0 % |
28,5 % |
Zu Fragen 2 und 3:
Die Begründung für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs einer Schülerin bzw. eines Schülers ist kein Erhebungsmerkmal gemäß Bildungsdokumentationsgesetz bzw. wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht im Rahmen der Bildungsdokumentation erfasst. Es stehen daher zentral keine Statistiken der angefragten Art zur Verfügung.
Zu Fragen 4 bis 7:
Es wurden Richtlinien für Differenzierungs- und Steuerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erlassen, welche verbindliche Kriterien beschreiben und ein Instrumentarium für die Bezirksschulinspektorinnen bzw. Bezirksschulinspektoren darstellen, das zu einer erhöhten Transparenz und verbesserten Nachvollziehbarkeit im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs führen soll und dazu beitragen soll, im Sinn einer nachhaltigen regionalen Qualitätsentwicklung unter Berücksichtigung der jeweils individuell erforderlichen Förderbedürfnisse das Problembewusstsein bezüglich der pädagogischen und ressourcenmäßigen Konsequenzen im Zusammenhang mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs weiter zu schärfen und vor allem im präventiven Bereich auch geeignete alternative Fördermaßnahmen für Kinder mit Lernproblemen in Betracht zu ziehen.
Ausdrücklich wird dabei im einschlägigen Rundschreiben des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Nr. 19/2008 auf Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch hingewiesen: „Sofern Lernbeeinträchtigungen bei Schülerinnen und Schülern mit anderen Erstsprachen als Deutsch auftreten, ist zuerst die Ursache für die auftretenden Lernschwierigkeiten zu klären. Nach Möglichkeit sollten dabei qualifizierte Personen, welche die Muttersprache des Kindes sprechen, beigezogen werden. Das bloße Nichtbeherrschen der Unterrichtssprache darf keinesfalls als Kriterium für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs herangezogen werden. Für diese Schülerinnen und Schüler sind die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die entsprechenden Fördermaßnahmen (Sprachförderkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler; Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht gemäß Lehrplan für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen) durchzuführen.“
Das sonderpädagogische Gutachten bildet die zentrale Grundlage für die Entscheidung des Bezirksschulrates im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung, Änderung oder Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Um einen österreichweit verbindlichen Rahmen für die Gutachtenerstellung zu schaffen und damit auch eine bessere nationale Vergleichbarkeit zu erzielen, wurden im Jahr 2010, in der Unterlage „Der sonderpädagogische Förderbedarf“ (abrufbar unter http://www.cisonline.at), ergänzend zum Rundschreiben Nr. 19/2008 diesbezügliche inhaltliche und formale Qualitätsstandards beschrieben.
Sowohl im oben angeführten Rundschreiben als auch in der oben angeführten Unterlage wird darauf hingewiesen, dass neben der praktischen Erfahrung eine entsprechende Fortbildung/Qualifikation für die Gutachterinnen- und Gutachtertätigkeit erforderlich ist. Diese Tätigkeit setzt das Wissen um gesetzliche und wissenschaftliche Grundlagen sowie notwendige Kompetenzen in den Bereichen Diagnostik, Beratung, Kommunikation und Dokumentation voraus. Von der Gutachterin bzw. dem Gutachter verlangt die systemische Zusammenschau neben der Analyse von Lernumgebungen auch Kenntnisse über regionale Strukturen und Netzwerke.
Im Sinne der Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein bundesweit einheitliches Lehrgangskonzept für die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten erarbeitet. Das Curriculum (6 ECTS) vereint wissenschaftliche Erkenntnisse mit praktischen Erfahrungen. Die Umsetzung erfolgt über die Pädagogischen Hochschulen.
Darüber hinaus darf auf folgende qualitätsfördernden Maßnahmen im Bereich der Sprachförderkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler hingewiesen werden:
- Qualitätsinitiative zur Individualisierung und Kompetenzorientierung der Sprachförderung (dzt. Ausarbeitung des Diagnose- und Förderinstruments „Unterrichtsbegleitende Sprachstandsbeobachtung“ durch die Universität Wien).
- Ab Herbst 2012 müssen Länder ein inhaltliches „Sprachförderkonzept“ vorlegen, um Ressourcen für die Sprachförderkurse abrufen zu können.
- Seit 2009 ist Deutsch-als-Zweitsprache ein Schwerpunkt in der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften an den Pädagogischen Hochschulen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.