12533/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0268-I/A/15/2012

Wien, am 7. Dezember 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12969/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1, 2 und 7:

Für die Jahre 2007 bis 2011 darf ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10537/J vom 30. März 2012 verweisen.

Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte und die Kosten für den Zeitraum 1.1.2012 bis 30.9.2012 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

Anzahl

Kosten

2012 (bis 30.9.2012)

7

€ 283.315,88

 

Die überlassenen Arbeitskräfte wurden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden üblicherweise aufgrund ihres Fachwissens in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.


Fragen 3 und 4:

Im Jahr 2007 kam es zur vorzeitigen Auflösung von 4 Arbeitsleihverträgen, im Jahr 2008 von 5 Arbeitsleihverträgen durch Wegfall der Vertragsgrundlage und den dadurch bedingten Bedarfsmangel.

 

Fragen 5 und 6:

Es gab keine derartigen Fälle. Im Übrigen sieht der Überlassungsvertrag vor, dass jeder Vertragsteil berechtigt ist, das Beistellungsverhältnis ohne Angabe von Gründen zu lösen.

 

Fragen 8 und 9:

Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifisches Fachwissen und eine daraus verminderte Einschulungszeit; Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.