12533/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0268-I/A/15/2012
Wien, am 7. Dezember 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12969/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 7:
Für die Jahre 2007 bis 2011 darf ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10537/J vom 30. März 2012 verweisen.
Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte und die Kosten für den Zeitraum 1.1.2012 bis 30.9.2012 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
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Jahr |
Anzahl |
Kosten |
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2012 (bis 30.9.2012) |
7 |
€ 283.315,88 |
Die überlassenen Arbeitskräfte wurden an unterschiedlichen Stellen eingesetzt. Sie werden üblicherweise aufgrund ihres Fachwissens in Anspruch genommen. Allfällige Einschulungen sind daher lediglich für das konkrete Einsatzgebiet notwendig.
Fragen 3 und 4:
Im Jahr 2007 kam es zur vorzeitigen Auflösung von 4 Arbeitsleihverträgen, im Jahr 2008 von 5 Arbeitsleihverträgen durch Wegfall der Vertragsgrundlage und den dadurch bedingten Bedarfsmangel.
Fragen 5 und 6:
Es gab keine derartigen Fälle. Im Übrigen sieht der Überlassungsvertrag vor, dass jeder Vertragsteil berechtigt ist, das Beistellungsverhältnis ohne Angabe von Gründen zu lösen.
Fragen 8 und 9:
Gründe für die Heranziehung von Leiharbeitskräften sind etwa spezifisches Fachwissen und eine daraus verminderte Einschulungszeit; Kostenersparnisse können daher nicht beziffert werden.