12537/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/1295-II/10/a/2012
Wien, am . Dezember 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 11. Oktober 2012 unter der Zahl 12761/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Sicherheitsgipfel – Sicherheitsgefühl in Niederösterreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In den betroffenen Regionen/Bezirken Niederösterreichs (Baden, Bruck/Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Waidhofen/Thaya, Wien Umgebung und Schwechat) versahen mit 1. Oktober 2012 insgesamt 2.014 Exekutiv-bedienstete ihren Dienst.
Zu den Fragen 2 und 3 :
Im Rahmen der Durchführung intensivierter zielgerichteter Streifendienste und Setzung von Schwerpunktaktionen erfolgen lageangepasst operative Verstärkungen durch bezirks-übergreifende Konzentrierungen regionaler Kräfte sowie durch Kräfte anderer Einheiten, wie insbesondere des Landeskriminalamtes, der Landesverkehrsabteilung und der SOKO Ost. Das Ausmaß der Kräfteverstärkung variiert je nach Lage, Einsatzbereich und Auftrag.
Zu Frage 4:
In diesem Konnex werden insbesondere folgende Maßnahmen intensiv verfolgt:
Zu den Fragen 5 und 6:
In diesem Zusammenhang stehen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes alle Befugnisse und Maßnahmen zur Verfügung, die ihnen im Rahmen der bestehenden Rechtsmaterien zukommen. Auf die Normen des „Schengener Grenzkodexes“ (Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen) darf im Besonderen verwiesen werden.
Zu Frage 7:
Das Land Niederösterreich beabsichtigt die Anmietung von Räumlichkeiten ehemaliger Grenzdienststellen und hat diese zur Nutzung durch die Exekutive angeboten.
Die angebotene Nutzung wird im Hinblick auf eine temporäre Inanspruchnahme bei sofort notwendigen und entsprechende Infrastruktur erfordernden Amtshandlungen insbesondere bei Schwerpunktaktionen und konzentrierten Streifendiensten im unmittelbaren Grenzraum angesichts der dadurch gegebenen Verkürzung der Anfahrtszeiten im Sinne einer Erhöhung der Außendienstpräsenz grundsätzlich positiv gesehen.