12544/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Oktober 2012 unter der ZI. 12766/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aussagen des Präsidenten des Bundesrates zum Thema Südtirol“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA).


Zu den Fragen 2 und 5:

Nein. Die Aussagen des Präsidenten des Bundesrates, wiedergegeben in den Dolomiten vom 30. September, Seite 9, entsprechen aber im Großen und Ganzen der von der Bundesregierung vertretenen Position.


Zu den Fragen 3 und 4:

Die Südtirol-Autonomie beruht auf dem Pariser Abkommen von 1946 samt nachfolgender völkerrechtlicher Praxis (Paket). Sie ist zudem in Italien verfassungsrechtlich verankert und kann nicht willkürlich eingeschränkt oder ausgehöhlt werden. Zweifelsohne ist die Südtirol- Autonomie ein positives Beispiel für die Lösung eines Minderheitenkonflikts.

Zu den Fragen 6, 8 und 10:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes.

Zu Frage 7:

Die Südtirol-Autonomie ist eine dynamische Autonomie, die den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden muss. Diese Anpassungen erfolgen primär in Verhandlungen zwischen Bozen und Rom. Österreich nimmt dabei seine Schutzmachtfunktion verantwortungsvoll wahr und unterstützt nachhaltig diesen direkten und ergebnisorientierten Dialog.

Zu Frage 9:

Die Regelungsbefugnis für die Ortsnamengebung steht nach dem Autonomiestatut Südtirol zu. Die Wahrnehmung der Regelungsbefugnis durch den Südtiroler Landtag ist sehr zu begrüßen.