12546/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                                                        

Parlament

1017 Wien                                                                  Wien, am       Dezember 2012

 

GZ: BMF-310205/0230-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12758/J vom 11. Oktober 2012 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Dem Finanzressort liegen keine detaillierten Informationen über Finanzprobleme spanischer Profi-Fußballklubs in Zusammenhang mit dem Bankenhilfspaket vor.

 

Zu 2.:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 3.:

Die zitierten Berechnungen sind dem Finanzressort nicht bekannt.


Zu 4. bis 7.:

Im Rahmen eines Finanzhilfeabkommens ist es nicht möglich die Beziehungen bzw. das Vorgehen der Banken gegenüber allen jeweiligen Schuldnern festzulegen. Die diesbezügliche Vorgehensweise obliegt dem privaten Geschäftsmodell der Banken. In den Verträgen über die europäische Finanzhilfe ist jedenfalls keine bevorzugte Behandlung von Fußballklubs vorgesehen. Empfänger von Finanzhilfen sind mit strikten Auflagen konfrontiert, die eine bevorzugte Behandlung bzw. die Entschuldung eines großen Schuldners unwahrscheinlich erscheinen lassen.

 

Zu 8.:

Europäische Finanzhilfen werden nur unter strikten Auflagen vergeben. Empfängerländer müssen strikte Haushaltsziele erreichen bzw. im Falle Spaniens müssen die spanischen Banken entsprechende Auflagen zur Erhöhung ihrer Kapitalquote berücksichtigen. Der Auszahlung von Finanzmitteln geht eine umfassende Evaluierung durch die Troika (EK, EZB und – im Falle seiner Beteiligung – IWF) voraus. Bei unzureichenden Maßnahmen bzw. der Nichterreichung von Zielen kann die Auszahlung von Finanzhilfen somit abgelehnt werden.
Der Umgang der Empfängerländer mit Steuerschulden entzieht sich jedoch der österreichischen Vollziehung.

 

Zu 9. und 10.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen