1255/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. März 2009 unter der Zl. 1236/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „die Verwendung von Business und Private Jets durch Mitglieder der
Bundesregierung und Staatssekretäre" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6, sowie 8 und 9:

Die im Zeitraum zwischen dem 11. Jänner 2007 bis zum 1. März 2009 von meiner
Amtsvorgängerin, von Staatssekretär a.D. Dr. Hans Winkler und von mir durchgeführten
Flugreisen, deren Zweck, die Auflistung der in Anspruch genommenen Linien - bzw.
Bedarfsflüge, sowie die dadurch entstandenen Kosten sind in den Beilagen A und B angeführt.
Eine detaillierte Auflistung sämtlicher Flüge der Bediensteten meines Ressorts wäre nur mit
einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen und ist daher nicht
möglich.

Zu Frage 7:

Für den angefragten Zeitraum betrugen die Gesamtkosten für Flugreisen aller Bediensteten
der Zentralstelle € 2.993.307,46.


Zu den Fragen 10 bis 12:

Da mich als Außen- und Europaminister der überwiegende Teil meiner Dienstreisen ins
Ausland fuhrt, ist die Flugzeugbenützung als rasche Verbindungsmöglichkeit unumgänglich.
Grundsätzlich greife ich auf die Verwendung von Linienflügen zurück. Falls dies jedoch aus
terminlichen Gründen nicht möglich ist, wird das kostengünstigste Bedarfsflugunternehmen
in Anspruch genommen. Dieser Umstand hat sowohl auf meine Amtsvorgängerin als auch auf
Staatssekretär a.D. Dr. Hans Winkler zugetroffen.

Zu Frage 13:

Ich darf festhalten, dass eine exakte Berechnung der Treibhausgas- und
Luftschadstoffemissionen, die aus Dienstreisen resultieren, unter anderem die Parameter
Verkehrsmittelkilometer, Verkehrsleistung, Trennung nach In- und Auslandsdienstreisen,
Besetzungsgrade des Verkehrsmittels, Energieeinsatz in Liter für die Erbringung der
Verkehrsleistung und Alters- oder die Größen- und Abgasklasse des betrachteten
Verkehrsmittels als Grundlage hätte. Nur die vollständigen Angaben ermöglichen eine exakte
Auswertung und Berechnung der CO2-Emissionen, die meinem Ressort weder aus fachlicher
Sicht noch aus verwaltungsökonomischen Gründen möglich ist.

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.