12557/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 10. Dezember 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0320-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12757/J betreffend „Verschuldung spanischer Profiklubs (z.B. Primera Division) und deren Auswirkungen auf den spanischen Bankensektor“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 11. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:
Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar; darüber hinaus liegen die in den Punkten 1, 3 und 10 der Anfrage abgefragten Informationen dem Ressort nicht vor.
Die Beurteilung der Frage, ob es sich bei der Finanzierung einer unternehmerischen Tätigkeit durch öffentliche Mittel um eine zulässige Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts handelt, fällt in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Ausschließlich dieser und dem EuGH obliegt die authentische Interpretation des EU-Beihilferechts.
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist jede Körperschaft öffentlichen Rechts direkt verantwortlich für die EU-rechtskonforme Ausgestaltung ihrer Förderungsrichtlinien und -gebarung.
Grundsätzlich gilt im Sinne des EU-Beihilferechts ein Schuldenerlass der Steuern oder der Sozialversicherung an ein Unternehmen durch die öffentliche Hand auch als Vorteilsgewährung.
Sportfinanzierung unterliegt gemäß EuGH-Judikatur dem EU-Beihilferecht nur insoweit, als eine "wirtschaftliche Tätigkeit auf einem Markt" ausgeübt wird, die grundsätzlich geeignet ist, den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten zu verzerren.
Weiterführende EU-beihilferechtliche Gemeinschaftsrahmen und Leitlinien, die etwa die öffentliche Finanzierung von Profifußballvereinen regeln, liegen bis dato nicht vor.