12558/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 7. Dezember 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0322-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12763/J betreffend „Vergewaltigung einer 14jährigen“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 11. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 und 10 bis 18 der Anfrage:

 

Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung ist in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig; die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung obliegen jedoch den Ländern. Diese Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Dazu liegen dem Ressort keine Daten vor.