12558/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 7. Dezember 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0322-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12763/J betreffend „Vergewaltigung einer 14jährigen“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 11. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 und 10 bis 18 der Anfrage:
Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung ist in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt der Bund für die Grundsatzgesetzgebung zuständig; die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung obliegen jedoch den Ländern. Diese Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Dazu liegen dem Ressort keine Daten vor.