12567/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0189 -I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 12. DEZ. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen
und Kollegen vom 17. Oktober 2012, Nr. 12833/J, betreffend
Ernteausfälle durch Kirschessigfliege
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Oktober 2012, Nr. 12833/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Weinbau wurden bei zahlreichen Probenahmen durch die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg im Jahr 2012 in allen weinbautreibenden Bundesländern keine durch Drosophila suzukii (SWD) verursachten Schäden beobachtet. Ebenso wurden weder im Burgenland noch in der Steiermark durch die dortigen Versuchsstationen Beobachtungen oder Fallenfänge der Kirschessigfliege gemacht.
Im Gegensatz zum Weinbau wurde beim Beerenobst von einigen Schäden durch SWD berichtet. Aus dem Bundesland Vorarlberg wurde erstmals das Auftreten von SWD und zwar bei Holunder gemeldet. Die bisherigen Erfahrungen lassen vermuten, dass künftig Schäden eventuell bei Holunder, Brombeeren, Heidelbeeren, Herbsthimbeeren und Minikiwis zu erwarten sind.
Zu Frage 2:
Es gab bisher keinen Anlass für Schadenersatz.
Zu Frage 3:
Die Kirschessigfliege stellt für Wein- und Obstkulturen, insbesondere für weichschalige Obstarten (Beerenobst, Pfirsiche, Kirschen, Pflaumen und Trauben) eine potentielle Gefahr dar, weil bei diesen Kulturpflanzen die Eier in die Früchte abgelegt werden.
Zu Frage 4:
In der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg wird seit heuer bei Weingartenbesuchen verstärkt auch auf allfällige Schäden durch die Kirschessigfliege geachtet. Bislang wurden keine Symptome beobachtet. Eine allfällige Versuchstätigkeit ohne Vorhandensein des Schaderregers vor Ort erscheint nicht zweckmäßig.
Bei einer möglicherweise zukünftig notwendigen Bekämpfung besteht das Problem darin, dass die gesunden Früchte kurz vor der Ernte befallen werden, sodass zu diesem späten Termin der Einsatz von Insektiziden nicht mehr zulässig ist. Zur Bekämpfung würden sich daher nur das Entfernen und Vernichten befallener Früchte und der Einsatz von Fangfallen auf Basis von Pheromonen eignen.
Der Bundesminister: