12569/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister                         

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0191 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. DEZ. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Rupert Doppler, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 18. Oktober 2012, Nr. 12867/J, betreffend

                        Gebirgsfichtenblattwespe

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Oktober 2012, Nr. 12867/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Der Befall der Gebirgsfichtenblattwespe in Wäldern unter 800 m Meereshöhe tritt in Österreich seit dem Jahre 2011 auf. Derzeit beträgt die Befallsfläche durch die Gebirgsfichtenblattwespe in Österreich insgesamt rund 15 Hektar.


Zu den Fragen 2 und 4:

 

Der Schädling kann nur durch eine Bestandesumwandlung (Nadelwald zu Laubmischwald) bekämpft werden. Für diese Maßnahme stehen Mittel aus dem „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013“ oder Mittel aus den entsprechenden Fonds der Bundesländer zur Verfügung. Bisher sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine von den Waldbesitzern eingereichten Fördervorhaben bekannt.

 

Zu Frage 3:

 

Zur Klärung dieser Frage wird vom Land Salzburg ein EUREGIO Projekt gemeinsam mit dem Freistaat Bayern/Deutschland angestrebt. Diese und andere Fragestellungen sind Teil einer Masterarbeit an der Universität für Bodenkultur, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist.

 

Zu Frage 5:

 

Von Seiten des BMLFUW wird gemeinsam mit der Forstbehörde und den Landes-Landwirtschaftskammern durch gezielte Information die naturnahe Waldbewirtschaftung forciert.

 

Der Bundesminister: