12588/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12. Dezember 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0326-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12837/J betreffend „Bioenergie Pongau Ges.m.b.H.“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Eine Förderung durch mein Ressort ist nicht erfolgt. Jedoch hat die Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG bekannt gegeben, dass mit dem Anlagenbetreiber Bioenergie Pongau ein Fördervertrag abgeschlossen wurde. Die Anlage Heizkraftwerk Bischofshofen der Bioenergie Pongau erhält demgemäß garantierte Einspeisetarife gemäß Ökostromgesetz. Da der Fördernehmer alle Bedingungen für die Inanspruchnahme erfüllt hat, hat er darauf einen Rechtsanspruch. Der aus der Differenz zwischen Einspeisetarif und Marktpreis ermittelte Förderwert beträgt bislang rund € 1,52 Mio.