12588/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 12. Dezember 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0326-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12837/J betreffend „Bioenergie Pongau Ges.m.b.H.“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Eine Förderung durch mein Ressort ist nicht erfolgt. Jedoch hat die Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG bekannt gegeben, dass mit dem Anlagenbetreiber Bioenergie Pongau ein Fördervertrag abgeschlossen wurde. Die Anlage Heizkraftwerk Bischofshofen der Bioenergie Pongau erhält demgemäß garantierte Einspeisetarife gemäß Ökostromgesetz. Da der Fördernehmer alle Bedingungen für die Inanspruchnahme erfüllt hat, hat er darauf einen Rechtsanspruch. Der aus der Differenz zwischen Einspeisetarif und Marktpreis ermittelte Förderwert beträgt bislang rund € 1,52 Mio.