12594/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


S91143/124-PMVD/2012                                                                                  13. Dezember 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2012 unter der Nr. 12791/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ministerium stoppte Reformen im Bereich des Grundwehrdienstes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Einleitend möchte ich feststellen, dass laut Bericht des Chefs des Generalstabes: „Der Grundwehrdienst auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht per se nur begrenzt attraktiv sein kann.“ sowie „Einen attraktiveren Grundwehrdienst könne das ÖBH aus mannigfaltigen Gründen kaum leisten“. Trotzdem habe ich den Auftrag erteilt Maßnahmen zu setzen.


 

Im Jahr 2010 wurde bei allen Brigaden der Landstreitkräfte, beim Kommando Luftraum­überwachung, bei den Führungsunterstützungsbataillonen 1 und 2, beim Jagdkommando und bei den Militärkommanden Wien und Burgenland mit den Truppenversuchen begonnen, Er­fahrungen hinsichtlich Planung und Durchführung einer – unter den gegebenen Rahmenbe­dingungen – besser angepassten Ausbildung und eines entsprechenden Dienstbetriebes für Kaderpersonal und Grundwehrdienst leistende Soldaten zu gewinnen.

Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass es sich bei der Verringerung der Zahl von Funktionssoldaten um keinen Truppenversuch handelt, sondern um die Umsetzung des steten Bemühens, Grundwehrdienst leistende Soldaten in systemerhaltenden Funktionen zu reduzieren. Im April des Jahres 2011 hat das Streitkräfteführungskommando den Endbericht vorgelegt. Basierend auf den Erfahrungen der Truppenversuche wurde begonnen, Erlässe, Vorschriften und insbeson­dere die Durchführungsbestimmungen für die Basisausbildung (DBBA) zu aktualisieren. Bis Ende des Jahres 2011 wurden bei allen Verbänden folgende Attraktivierungsziele weiter verfolgt:

·      Flexible Zeitordnung mit Schwergewicht Dienstag bis Donnerstag unter Einarbeitung der Samstagsdienste,

·      Förderung von Wettkämpfen und

·      Maßnahmen im Bereich Corporate Identity, Gesundheits- u. Sicherheitsvorsorge für Grundwehrdienst leistende Soldaten in Verbindung mit dem Kaderpersonal.

Zu 4:

Im Rahmen der Truppenversuche sollten insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen zu folgenden Fragestellungen gewonnen werden:

·      Ist eine Vorverlegung des Dienstbeginns ganzjährig umsetzbar?

·      Wie sieht ein optimiertes Dienstzeitmodell bei Rekruten, getrennt nach Rekruten aus dem Nahbereich und Rekruten, die nicht aus dem Nahbereich der Kaserne kommen, aus sowie, wie sieht ein optimiertes Dienstzeitmodell im Mischverhältnis (Nah- und Fern­bereich) aus?

·      Wie wirken sich die Modelle auf Grundwehrdienst leistende Soldaten, Kaderpersonal, infrastrukturelle Einrichtungen, Einsatzbereitschaft und Ausbildung aus?

·      Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden bzw. werden eingeleitet, um den Grundwehrdienst zeitgemäßer und attraktiver zu gestalten?

·      Wie sieht eine optimierte, integrierte Ausbildung aus, die nicht zwingend die Abfolge gem. DBBA (Basisausbildung 1 – 3) zur Grundlage haben muss?


Zu 5 bis 7 und 11 bis 13:

Zunächst ist zu beachten, dass der Endbericht der Truppenversuche für einen innovativen Ausbildungs- und Dienstbetrieb aus dem Jahr 2011 voll umgesetzt wurde. Maßnahmen, wie die Einführung einer flexiblen Zeitordnung mit Schwergewicht Dienstag bis Donnerstag unter Einarbeitung der Samstagsdienste, Förderung von Wettkämpfen, erforderliche Maßnah­men im Bereich Corporate Identity, Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge für Grundwehrdienst leistende Soldaten in Verbindung mit dem Kaderpersonal wurden als Ergebnis der Truppenversuche in die Ausbildung der Grundwehrdienst leistenden Soldaten integriert. Im Jahr 2012 trat die Aktualisierung der Durchführungsbestimmungen für die Basisausbildung in Kraft. Zusätzlich zu den Maßnahmen im Rahmen des Truppenversuchs wurden Wettkampforientierung in der Ausbildung, Würdigung besonderer Leistungen und die Möglichkeit zum Erwerb des Österreichischen Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) angeordnet.

Zu 8 bis 10:

Für die Durchführung der Truppenversuche sind keine gesonderten Kosten angefallen.