12595/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

 


S91143/125-PMVD/2012                                                                                  13. Dezember 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2012 unter der Nr. 12793/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "zehn Profilvarianten für die Neuausrichtung des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3 und 7 bis 10:

Hiezu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die erarbeiteten zehn Profilvarianten jene Strategieoptionen darstellen, welche auf einer politisch-strategischen Ebene beschreiben, wie sich das Österreichische Bundesheer längerfristig in seinem Umfeld positionieren könnte. Die Frage der Wehrform war zu keiner Zeit Gegenstand dieser Überlegungen. Der Auftrag zur Erarbeitung von Profilvarianten auf Basis der österreichischen Sicherheits­strategie wurde am 27. Juli 2011 vom Generalstab erteilt und mit Unterstützung externer Berater und Experten bereits mit 28. November 2011 abgeschlossen (Kosten: 72.713 Euro). Hinsichtlich der zehn Profilvarianten mit unterschiedlicher Schwergewichtssetzung ver­weise ich auf nachstehende Übersicht:


·        Profilvariante A: Territorialverteidigung und Schutz

·        Profilvariante B: Vom Krisenmanagement zur gemeinsamen Verteidigung im Rahmen der Europäischen Union

·        Profilvariante C: Auslandsoperationen aus humanitären Erwägungen

·        Profilvariante D: Neues Aufgabenspektrum im Inneren bei Reduktion der konventio­nellen Landesverteidigung

·        Profilvariante E: Dualer Fokus auf militärische und nicht militärische Risiken gegen­über Österreich

·        Profilvariante F1: Flexibel und anpassungsfähig

·        Profilvariante F2: Gesteigerte nationale und internationale Kooperation

·        Profilvariante G: Dualer Fokus auf humanitäre Operationen und innovative Sicherheits­kooperation

·        Profilvariante H: Robustes Stabilisierungsprofil

·        Profilvariante J: Relevanzverlust

Zu beachten ist hiebei, dass trotz der unterschiedlichen Schwergewichtssetzungen in den jeweiligen Profilvarianten – entsprechend den Anforderungen der Sicherheitsstrategie – gewisse Grundbefähigungen in allen Profilvarianten enthalten sind.

Zu 4:

Im Anschluss an die Erstellung der zehn Profilvarianten wurden diese vor dem Hintergrund der – in einem weiteren Arbeitsschritt erstellten – Umfeldszenarien bewertet. Über den Um­weg eines relativ komplexen dreistufigen computerunterstützten Verfahrens wurden diese Profilvarianten auch auf die Erfüllung sicherheitspolitischer Zielkriterien[1] und Kriterien der Umsetzbarkeit[2] überprüft. In diesem Beurteilungsprozess ging es vor allem darum, jene Profilvarianten heraus zu filtern, mit denen das Österreichische Bundesheer mehrere mögli­che Umfeldentwicklungen abdecken kann. Drei Profilvarianten, die diese Kriterien erfüllten wurden mir vom Generalstabschef am 23. 04. 2012 vorgelegt. Letztendlich wurde die Variante F2 gewählt, weil diese eine flexiblere Strategieent­wicklung ermöglicht.

Zu 5 und 6:

Diese Profilvarianten stellen ein erstes strategisches Aufgabenportfolio auf verteidigungs­politischer Ebene dar. Eine Ableitung der damit verbundenen Kosten ist in diesem Auf­lösungsgrad derzeit nicht möglich.



[1] Bedeutung der Schutz- und Verteidigungsaufgaben im Inland, Bedeutung der militärischen Unterstützung ziviler Behörden (AssE) im Inland, (Mit-)Gestaltung im Rahmen der USV, Bedeutung der Beteiligung am internationalen Krisenmanagement, Bedeutung der militärischen Beitragsleistung im erweiterten Spektrum der Konfliktprävention und Krisennachsorge, Beitrag zur Wahrung der äußeren sicherheitspolitischen Interessen Österreichs, Bedeutung der verteidigungspolitischen Kooperation;

[2] Externe Akzeptanz, Interne Akzeptanz, Erhalten der Handlungsfreiheit gegenüber unsicheren Umfeldentwicklungen, Ressourcenbedarf, Finanzierbarkeit (erwartete Budgetentwicklung), Rechtlicher Veränderungsbedarf;