12599/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/129-PMVD/2012                                                                                  12. Dezember 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Grünewald, Freundinnen und Freunde haben am 16. Oktober 2012 unter der Nr. 12828/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’Patientenmaterial’ für Zahnärztinnen in Ausbildung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Der Kooperationsvertrag zwischen der Danube Private University (DPU) und der 3. Panzer­grenadierbrigade wurde am 13. September 2012 auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes wird der Zahnstatus von Grundwehrdienst leistenden Soldaten, die sich dazu freiwillig melden, festgestellt. Zahnärztliche Behandlungen werden im Rahmen dieses Projektes nicht vorge­nommen.

Zu 2:

Entfällt.


Zu 4:

Wie ich in meiner Anfragebeantwortung vom 1. April 2011 (Nr. 7504/AB zu Nr. 7671/J) ausgeführt habe, regelt der Vertrag vom 2. September 1991 zwischen dem (damaligen) Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) und dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) die Beauftragung des ÖRK, für alle Angehörigen des Bundes­heeres Blutgruppen- und Rhesusfaktorbestimmungen in einer einvernehmlich festzulegen­den Vorgangsweise durchzuführen.

Zu 5:

Die von der DPU erhobenen Daten dienen zur Forschung und werden u.a. für Dissertationen verwendet. Innerhalb des Österreichischen Bundesheeres werden sie zur Optimierung der zahnärztlichen Versorgung der Soldatinnen und Soldaten im In- und Ausland sowie zum internationalen epidemiologischen Vergleich mit früheren Studien innerhalb der Streitkräfte der Nachbarstaaten Deutschland und Schweiz herangezogen. Frauen sind von diesem Projekt nicht ausgeschlossen.

Zu 6:

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des 4. Hauptstückes des Heeresgebührenge­setzes 2001 – HGG 2001 ist das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verpflichtet, den Anspruchsberechtigten unentgeltliche ärztliche Behandlung zur Verfügung zu stellen. Um diese Ansprüche bestmöglich erfüllen zu können, wird in meinem Ressort auch wissenschaftliche Forschung betrieben. Zu diesem Zweck wurde die Vereinbarung mit der DPU unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes 2000 – DSG 2000 geschlossen.

Zu 7:

Alle unmittelbar im Zusammenhang mit dem Projekt anfallenden Kosten werden von der DPU getragen.

Zu 8:

Da der Kooperationsvertrag mit der DPU nur die Erhebung des Zahnstatus aber keinerlei zahnärztliche Behandlung vorsieht, gebührt auch an diesem Standort nach § 18 Abs. 4 HGG 2001 den Anspruchsberechtigten die entsprechende Zahnbehandlung. Diese erfolgt entweder innerhalb der dafür ausgerüsteten heereseigenen Krankenanstalten, nämlich dem Heeresspital Wien und dem Sanitätszentrum West, oder außerhalb durch Zuweisung zu Vertragszahnärztinnen und -ärzten.

Zu 9:

Bisher haben sich vier interessierte Grundwehrdienst leistende Soldaten gemeldet.


Zu 10:

Im Kooperationsvertrag ist die Freiwilligkeit an der Teilnahme ausdrücklich angeführt. Daher sind die Einheiten des Garnisonsortes Mautern strikt angewiesen, keinen wie immer gearteten Druck auszuüben bzw. zuzulassen.

Zu 11:

Ja, sie werden nachweislich über das Forschungsprojekt informiert und aufgeklärt.