12603/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0259-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12815/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft durch militärische Organe und Dienststellen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die Fragen lassen sich anhand der zur Verfügung stehenden elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz nicht beantworten. Ein Berichtsauftrag an die staatsanwaltschaftlichen Behörden würde angesichts der Breite (bundesweit) und Tiefe (5-Jahreszeitraum) der händischen Recherche einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, sodass ich um Verständnis bitte, wenn ich davon Abstand genommen habe.


Ich habe hingegen eine Auswertung durch das Bundesrechenzentrum veranlasst, aus der als Anhaltspunkt (zumindest) Anzeigen und Verurteilungen nach dem Militärstrafgesetz und dem Wehrgesetz im Anfragezeitraum ersichtlich sind. Man kann davon ausgehen, dass Militärstrafdelikte wohl nur durch Dienststellen des Heeres angezeigt werden. Unberücksichtigt bleiben allerdings bei dieser Auswertung allfällige Anzeigen gegen Heeresangehörige wegen allgemeiner Delikte (wie etwa §§ 302 ff StGB).

Die Auswertung ist angeschlossen.

 

Wien,      . Dezember 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.