12615/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0416-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 12. Dezember 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12842/J-NR/2012 betreffend Drogenproblematik an Österreichs BMS, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Zu Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 idgF., und Verurteilungen aufgrund dieses Gesetzes liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur weder zentral Daten vor, noch bestehen einheitliche statistische Verfahren dazu. Anzeigen, die etwa bei den Sicherheitsbehörden eingebracht wurden, werden ebenfalls nicht zentral erfasst.

 

Für den Anwendungsbereich des § 13 Suchtmittelgesetz wird darauf hingewiesen, dass basierend auf dem Prinzip „Helfen statt Strafen“ bei Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch durch eine Schülerin bzw. einen Schüler vom Schulleiter eine verpflichtende schulärztliche Untersuchung und fakultativ eine schulpsychologische Untersuchung zu veranlassen ist. Wenn sich der Verdacht des Konsums bei der Untersuchung erhärtet, wird die Schülerin bzw. der Schüler zur Abklärung und weiteren Behandlung an eine Spezialeinrichtungen für Suchthilfe zugewiesen. Sofern die Abklärung und die gegebenenfalls gebotenen gesundheitsbezogenen Maßnahmen verweigert werden, hat der Leiter der Schule unter Abstandnahme von einer Strafanzeige die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde zu verständigen, die dann in diesen Fällen gemäß § 12 Suchtmittelgesetz vorzugehen hat.

Ungeachtet der fakultativen Mitwirkung des schulpsychologischen Dienstes im Rahmen des § 13 Suchtmittelgesetz, werden auch im Rahmen der Schulpsychologie-Bildungsberatung keine Statistiken zu Beratungen bzw. Interventionen im Zusammenhang mit Suchtgiftmissbrauch bzw. Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz geführt. Der Suchtprävention wird im Rahmen der schulischen Gesundheitsförderung jedenfalls Aufmerksamkeit gewidmet. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stellt den Schulen über die Schulpsychologie-Bildungsberatung hierfür geeignete Materialien zur Verfügung (http://www.schulpsychologie.at/psychologischebrgesundheitsfoerderung/suchtpraevention/).

 

Zu Frage 3:

Dazu liegen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Informationen vor.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.