12618/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0260-I/A/15/2012

Wien, am 14. Dezember 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12861/J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Das österreichische soziale Krankenversicherungsrecht sieht keinerlei Bevorzugung von privat versicherten Personen bei der Reihenfolge von OP-Terminen vor. Für die ärztliche Behandlung und die Pflege ist ausschließlich der Gesundheitszustand der Patientin/des Patienten maßgeblich. Die Aufnahme in die Sonderklasse begründet auch per Gesetz nur den Anspruch auf eine verbesserte „Hotelkomponente“, also die Ausstattung des Zimmers und die Verpflegung.