12618/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0260-I/A/15/2012
Wien, am 14. Dezember 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 12861/J des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Das österreichische soziale Krankenversicherungsrecht sieht keinerlei Bevorzugung von privat versicherten Personen bei der Reihenfolge von OP-Terminen vor. Für die ärztliche Behandlung und die Pflege ist ausschließlich der Gesundheitszustand der Patientin/des Patienten maßgeblich. Die Aufnahme in die Sonderklasse begründet auch per Gesetz nur den Anspruch auf eine verbesserte „Hotelkomponente“, also die Ausstattung des Zimmers und die Verpflegung.