12621/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0261-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 12826/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „“Patientenmaterial“ für ZahnärztInnen in Ausbildung an der DPU“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 12:

Die Insassen der Justizanstalt Stein haben wie alle anderen Insassinnen und Insassen des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs Anspruch auf eine sach- und fachkundige Zahnbehandlung (ausschließlich) durch entsprechende Fachärztinnen und -ärzte bzw. Dentistinnen und Dentisten. Die zahnärztliche Versorgung in Stein wird von einem Facharzt für Zahnheilkunde durchgeführt. Im Bedarfsfall erfolgt außerhalb der festen Termine eine Ausführung zu einer niedergelassenen Fachärztin bzw. einem niedergelassenen Facharzt für Zahnheilkunde oder in ein entsprechendes Landesklinikum. Die Vergütung für die zahnärztliche Dienstleistung erfolgt in Absprache mit der Vollzugsdirektion gemäß den Tarifbestimmungen der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) in Form von Einzelabrechnungen. Auch in allen anderen Anstalten bestehen Verträge mit niedergelassenen Dentistinnen und Dentisten, Fachärztinnen und -ärzten, die entweder eine Einzelleistungs- oder Stundenabrechnung vorsehen. Bei Auftreten von akuten Zahnschmerzen werden die Insassinnen und Insassen auch zu anderen niedergelassenen Zahnärztinnen bzw. -ärzten ausgeführt, mit denen keine generelle vertragliche Bindung besteht. Mit der Danube Private University (DPU) gibt es seitens der Vollzugsverwaltung keinerlei Kooperation bezüglich zahnärztlicher Leistungen. Es werden ihr auch keine Patientendaten zu Verfügung gestellt.

Wien,        . Dezember 2012

 

 

Dr. Beatrix Karl