12625/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.12.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0418-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 17. Dezember 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12879/J-NR/2012 betreffend Tierversuchsgesetz in Österreich, die die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen am 18. Oktober 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die Regierungsvorlage für das Tierversuchsgesetz 2012 zur Umsetzung der Richtlinie
2010/63/-EU ist das Ergebnis eines umfangreichen Begutachtungsverfahrens –
in welchem rund 80
Stellungnahmen abgegeben wurden – und zahlreicher Beratungen. Sie stellt
einen gangbaren und praktikablen Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen
des Tierschutzes und den
notwendigen Rahmenbedingungen für die Forschung dar. Das
Tierversuchsgesetz 2012 wird insbesondere durch eine Ausweitung des
Geltungsbereiches der umfassten Tiere, die Einteilung von Tierversuchen in
Schweregrade und die Einrichtung von Tierschutzgremien eine Reihe von
weiteren Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes bringen.
Zu Frage 3:
In der Regierungsvorlage für das Tierversuchsgesetz 2012
sind als Strafbestimmungen bei
vorsätzlicher Begehung eine Höchststrafe von € 10.000,--, im
Wiederholungsfall € 20.000,-- vorgesehen. Dies erscheint im Vergleich zu
den entsprechenden Strafbestimmungen des
Tierschutzgesetzes (€ 7.500,-- bzw. € 15.000,--) als wirksam,
angemessen und abschreckend.
Zu Frage 4:
Bei der jährlichen unangemeldeten Überprüfung von
Tierversuchseinrichtungen werden die
Einhaltung der Bestimmungen der genehmigten Tierversuche und das
vollständige Führen der vorgeschriebenen Aufzeichnungen kontrolliert.
Anhand strukturierter Kontrollprotokolle wird die Einhaltung der Tierversuchs-Verordnung
BGBl. II Nr. 198/2000, insbesondere der Haltungs-bedingungen wie Raumklima,
Belüftung, Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Lärm, Gesundheitszustand,
Fütterung, Tränke und Einstreu überprüft.
Zu Frage 5:
In den letzten fünf Jahren
wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
aufgrund der offenen Ausschreibung für Ersatzmethoden zu Tierversuchen
folgende
Forschungsprojekte und Mitveranstaltungen finanziert:
Forschungsprojekte und Mitveranstaltungen |
Auftragssumme in € |
Chronic in vitro toxicity testing |
404.274,03 |
Stresshormonmetaboliten im Kot von Ratten |
130.000,00 |
„14th Congress on Alternatives to Animal Testing” |
6.000,00 |
„15th Congress on Alternatives to Animal Testing” |
6.000,00 |
„Validierung humaner Hautäquivalente als In-vitro-Ersatzmethode zum Draize-Augenreiztest am Kaninchen“ |
40.771,00 |
„Environmental enrichment“ |
166.086,00 |
„16th Congress on Alternatives to Animal Testing” |
6.000,00 |
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.