12625/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.12.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

BMWF-10.000/0418-III/4a/2012

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 17. Dezember 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12879/J-NR/2012 betreffend Tierversuchsgesetz in Österreich, die die Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen am 18. Oktober 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die Regierungsvorlage für das Tierversuchsgesetz 2012 zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/-EU ist das Ergebnis eines umfangreichen Begutachtungsverfahrens – in welchem rund 80
Stellungnahmen abgegeben wurden – und zahlreicher Beratungen. Sie stellt einen gangbaren und praktikablen Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Tierschutzes und den
notwendigen Rahmenbedingungen für die Forschung dar. Das Tierversuchsgesetz 2012 wird insbesondere durch eine Ausweitung des Geltungsbereiches der umfassten Tiere, die Einteilung von Tierversuchen in Schweregrade und die Einrichtung von Tierschutzgremien eine Reihe von
weiteren Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes bringen.

 

Zu Frage 3:

In der Regierungsvorlage für das Tierversuchsgesetz 2012 sind als Strafbestimmungen bei
vorsätzlicher Begehung eine Höchststrafe von € 10.000,--, im Wiederholungsfall € 20.000,-- vorgesehen. Dies erscheint im Vergleich zu den entsprechenden Strafbestimmungen des
Tierschutzgesetzes (€ 7.500,-- bzw. € 15.000,--) als wirksam, angemessen und abschreckend.


Zu Frage 4:

Bei der jährlichen unangemeldeten Überprüfung von Tierversuchseinrichtungen werden die
Einhaltung der Bestimmungen der genehmigten Tierversuche und das vollständige Führen der vorgeschriebenen Aufzeichnungen kontrolliert. Anhand strukturierter Kontrollprotokolle wird die Einhaltung der Tierversuchs-Verordnung BGBl. II Nr. 198/2000, insbesondere der Haltungs-bedingungen wie Raumklima, Belüftung, Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur, Lärm, Gesundheitszustand, Fütterung, Tränke und Einstreu überprüft.  

 

Zu Frage 5:

In den letzten fünf Jahren wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
aufgrund der offenen Ausschreibung für Ersatzmethoden zu Tierversuchen folgende
Forschungsprojekte und Mitveranstaltungen finanziert:

 

Forschungsprojekte und Mitveranstaltungen

Auftragssumme in €

Chronic in vitro toxicity testing

404.274,03

Stresshormonmetaboliten im Kot von Ratten

130.000,00

„14th Congress on Alternatives to Animal Testing”

6.000,00

„15th Congress on Alternatives to Animal Testing”

6.000,00

„Validierung humaner Hautäquivalente als In-vitro-Ersatzmethode zum Draize-Augenreiztest am Kaninchen“

40.771,00

„Environmental enrichment“

166.086,00

„16th Congress on Alternatives to Animal Testing”

6.000,00

 

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.