12635/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Dezember 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Angeordnete haben am 18. Oktober 2012 unter der Nr. 12868/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Bestellung von Ursula Zechner in den Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den einleitenden Ausführungen der parlamentarischen Anfrage möchte ich festhalten, dass ich mich dagegen verwehre, dass im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung beschlossenen Quotenfestlegung, die ich aus vielen Gründen für wichtig und richtig erachte, dieses Faktum auch hier wieder in einer Form angesprochen wird, welche mehr als nur unterschwellig die Qualifikation von Frauen und hier im speziellen von Frau Mag. Zechner herabwürdigt. Auch die Erfüllung der Quotenfestlegung leistet einen Beitrag dazu, dass höchstqualifizierte Frauen verstärkt Funktionen erfolgreich ausüben und damit einen wesentlichen Beitrag für Österreichs Wirtschaft und Gesellschaft leisten, in denen sie bis dato in unzureichendem Ausmaß vertreten waren
Zu Fragen 1 bis 4:
Ø Welche Gründe gaben den Ausschlag für Ursula Zechners Berufung in den Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG?
Ø Welche anderen Personen haben sich um die Position eines Aufsichtsrates der ÖBB-Holding AG beworben?
Ø Waren darunter Personen, die für diese Position formal besser geeignet gewesen wären als Ursula Zechner?
Ø Wenn ja, weshalb wurde dann Ursula Zechner in den Aufsichtsrat berufen?
Für Aufsichtsratspositionen ist keine Bewerbung vorgesehen. Es handelt sich um eine Eigentümerentscheidung, die primär auf Basis der Qualifikation und selbstverständlich auch unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung beschlossenen Quotenfestlegung getroffen wurde.
Zu Frage 5;
Ø Wie hoch wird Ursula Zechners jährliches Bruttoeinkommen als Aufsichtsrätin der ÖBB-Holding AG ausfallen?
Die Aufsichtsratsfunktion ist mit einer Aufsichtsratsvergütung/einem Sitzungsgeld verbunden. Eine detailliertere Auskunft kann einerseits im Hinblick auf Fragen nach personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes nicht gegeben werden und andererseits steht die normierte Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG dem entgegen. Informationen dazu können aber dem Geschäftsbericht der ÖBB-Holding AG entnommen werden.
Zu Fragen 6 und 7:
Ø Wer wird nach Ursula Zechner die Position als Staatskommissär im Aufsichtsrat der ÖBB-Holding AG einnehmen?
Ø Nach welchen Kriterien wird diese Position besetzt?
Es erfolgt keine Nachbesetzung.