12638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/1252-II/2/d/2012

Wien, am         . Dezember 2012

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am                             18. Oktober 2012 unter der Zahl 12865/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kontrolle von Linien- und Reisebussen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Durchführung von Verkehrskontrollen von Reise- und Linienbussen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Fremdenrechtliche Übertretungen von Reisenden in Reise- und Linienbussen werden in keiner gesonderten Statistik erfasst.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Für die Jahre 2008 bis 2010 bestehen im Bundesministerium für Inneres Aufzeichnungen über die Anzeigen der Bundespolizei aufgrund technischer Kontrollen und Kontrollen der Sozialvorschriften gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und gemäß AETR (Europäisches Über-einkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, BGBl. Nr. 518/1975 idF BGBl. III Nr. 69/2010) von Kraftfahrzeugen der Klasse M2 und M3 und die Anzahl der Untersagungen der Weiterfahrt gemäß § 134 Kraftfahrgesetz 1967, (KFG), BGBl. Nr.  267/1967, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2012.

 

 

Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. I Nr. 50/2012 in der gültigen Fassung

Anzeigen wegen Übertretungen der Sozialvorschriften

Untersagungen der Weiterfahrt

Bundesland

2008

2009

2010

2008

2009

2010

2008

2009

2010

Burgenland

460

396

263

333

211

31

103

181

37

Kärnten

94

219

152

27

64

31

33

57

38

Niederösterreich

299

430

287

317

136

297

43

29

31

Oberösterreich

114

89

493

60

94

479

15

8

27

Salzburg

38

33

82

24

47

142

15

13

4

Steiermark

305

194

197

373

259

273

80

51

74

Tirol

82

267

143

23

126

55

23

42

39

Vorarlberg

327

220

364

16

248

56

19

19

24

Wien

809

290

302

409

675

512

43

22

26

gesamt

2.528

2.138

2.283

1.582

1.860

1.876

374

422

300

 

Im Zuge dieser technischen Kontrollen festgestellte fremdenpolizeiliche Übertretungen von Reisenden in Reise- und Linienbussen und den daraus resultierenden Ergebnissen werden keine gesonderten Statistiken geführt. Von einer anfragebezogene retrospektive manuelle Auswertung der einzelnen Kontrollen nach den angefragten Parametern wird auf Grund des dafür auszuwendenden exorbitanten Verwaltungsaufwandes Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die österreichische Unfallstatistik umfasst nur Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden, Verkehrsunfälle mit reinem Sachschaden werden statistisch nicht ausgewertet. In der bundesweiten Statistik wird in der Rubrik „Unfälle mit Autobussen“ außerdem nicht nach Reise- und Linienbussen unterschieden, sondern wird diese – wie in der Aufstellung ersichtlich - nach Linienbussen und Omnibussen aufgeschlüsselt. Überdies kann auch die Nationalität der Busunternehmen nicht aus der Bundesstatistik herausgelesen werden.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden -  Unfälle mit Autobussen

2010 

2011 

Unfälle mit Autobussen*)

darunter mit  

Unfälle mit Autobussen*)

darunter mit 

Linienbus
(O-Bus)

Omnibus

Linienbus
(O-Bus)

Omnibus

Burgenland

6

-

6

7

2

5

Kärnten

38

19

19

44

20

24

Niederösterreich

73

24

49

69

27

42

Oberösterreich

125

46

79

98

32

66

Salzburg

76

51

26

92

70

23

Steiermark

142

77

65

146

94

53

Tirol

122

70

52

107

69

38

Vorarlberg

62

39

23

45

23

22

Wien

131

118

13

138

126

12

gesamt

775

444

332

746

463

285

Q: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der Straßenverkehrsunfälle.

 *) Wegen Mehrfachbeteiligungen (pro Unfall können sowohl ein oder mehrere Linienbusse als auch ein oder mehrere Omnibusse beteiligt sein) kann die Zahl der Unfälle mit Autobussen niedriger als die Summe der Unfälle mit Linienbussen und Omnibussen sein.