12639/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1302-II/10/a/2012
Wien, am . Dezember 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. Oktober 2012 unter der Zahl 12873/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Delikte gegen Frauen in Unterbringungseinrichtungen für Asylwerber“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 :
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 2 und 8:
Ja.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Es wurden im anfragegegenständlichen Zusammenhang drei Personen der Staatsan-waltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht. Im Übrigen fällt die Beantwortung dieser Fragen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz. Auf die Ausführungen des Justizressorts zur Anfrage 12872/J vom 18. Oktober 2012 darf verwiesen werden.
Zu Frage 9:
In den Betreuungsstellen des Bundes wird seitens des Bundesministeriums für Inneres auf die Bedürfnisse und die kulturelle Situation von Frauen besonders eingegangen (z. B. Unterbringung von alleinreisenden Frauen in einem separaten Haus mit 24 Stunden Zu-gangskontrolle und ausschließlich weiblichem Personal, fachpsychologische Unterstützung, Abhaltung von Workshops zum Thema Gewalt sowie Einzelgespräche, spezifische Frei-zeitgestaltung etc.).
Zu den Fragen 10 bis 12:
Derartige Statistiken werden nicht geführt. Von einer retrospektiven manuellen Auswertung aller Aktenvorgänge im Zusammenhang mit Delikten im Sinne der Anfrage wird auf Grund des exorbitanten Verwaltungsaufwandes und der Ressourcenbindung Abstand genommen. Im Übrigen fällt die Versorgung von Asylwerbern gemäß Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl. I Nr. 80/2004, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres.