1264/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 4. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0084-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1165/J betreffend „Kosten Asylwesen“, welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2008 € 10.040.901,53. Insgesamt handelt es sich um 2.699 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2008 € 3.703.762,92. Insgesamt handelt es sich um 2.439 Fälle.
Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Kalenderjahr 2008 € 20.125.577,02 an Familienbeihilfe aufgewendet.
Bemerkt wird, dass auf Grund der vorhandenen Eingabecodes nur Personen mit aktuellem oder auch früherem Flüchtlingsstatus und Familienbeihilfenbezug erfassbar und somit in der vorliegenden Auswertung enthalten sind, da Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte als solche wie andere Familienbeihilfenbezieher/innen und nicht gesondert erfasst werden.
Ergänzend wird bemerkt, dass Asylwerber/innen und die Kinder von Asylwerber/inne/n in Bundesbetreuung bei den Fahrtenbeihilfen und Freifahrten für Schüler/innen und Lehrlinge unter anderem wegen des fehlenden Familienbeihilfenanspruches grundsätzlich nicht in den Kreis der Begünstigten fallen. Erforderliche Beförderungsleistungen im Rahmen einer allfälligen Schul- bzw. Berufsausbildung werden für diesen Personenkreis über das Innenministerium organisiert bzw. finanziert.
Mit dem Zugang zur Familienbeihilfe nach § 3 des FLAG 1967 (für „anerkannte Flüchtlinge“) wird auch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der vorgenannten weiteren FLAF-Leistungen eröffnet. Zur Vermeidung von Diskriminierungen und im Interesse einer „schlanken“ Verwaltung werden aber Behinderte, „Flüchtlinge“, Angehörige einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder sonstige einem bestimmten Themenbereich zuzählbare Personengruppen im Bereich der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten grundsätzlich nicht gesondert oder zusätzlich statistisch erfasst. Dies wäre außerdem datenschutzrechtlich bedenklich, weil solche Daten nicht von Behörden, sondern im Rahmen der administrativen Tätigkeiten der Verkehrsverbünde bzw. Linienverkehrsunternehmen erhoben und verwaltet werden müssten.
Im Bereich der Fahrtenbeihilfen (Schulfahrtbeihilfe, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, Heimfahrtbeihilfe für Schüler/innen u. Lehrlinge) sind für das Schuljahr 2007/08 bisher keine Anträge für Flüchtlingskinder gestellt worden.
Ähnliches gilt für den Schulbuchbereich. Anerkannte Flüchtlinge mit einem Aufenthaltstitel im schulpflichtigen Alter werden als ordentliche Schüler geführt, wodurch der Zugang zu kostenlosen Schulbüchern offen steht.
Von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend werden diese Personengruppen nicht gesondert statistisch erfasst, wodurch die aufgewendeten Geldmittel nicht beziffert werden können.