12641/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0263-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 12869/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverhaltsdarstellungen wegen Verstößen gegen das Suchtgiftgesetz an Österreichs AHS“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Eine automationsunterstützte Auswertung von Strafverfahren nach Tatort bzw. Schulzugehörigkeit des Beschuldigten, Angeklagten oder Täters ist weder über die Verfahrensautomation Justiz noch über die Datenbanken der Statistik Austria möglich. Ich bitte daher um Verständnis, dass von einer zwangsläufig händischen, bundesweiten Aktenrecherche aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen werden musste.
Wien, . Dezember 2012
Dr. Beatrix Karl