12642/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.12.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0264-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12870/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachverhaltsdarstellungen wegen Verstößen gegen das Suchtgiftgesetz an Österreichs BHS“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Eine automationsunterstützte Auswertung von Strafverfahren nach Tatort bzw. Schulzugehörigkeit des Beschuldigten, Angeklagten oder Täters ist weder über die Verfahrensautomation Justiz noch über die Datenbanken der Statistik Austria möglich. Ich bitte daher um Verständnis, dass von einer zwangsläufig händischen, bundesweiten Aktenrecherche aufgrund des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen werden musste.

 

Wien,      . Dezember 2012

 

Dr. Beatrix Karl