12649/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

GZ: BMI-LR2220/1290-III/5/a/2012

Wien, am        . Dezember 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Grosz, Hagen und Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Oktober 2012 unter der Zahl 12882/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „statistische Werte im Bereich Asyl“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt  

 

Allgemein ist anzumerken, dass sich gemäß der Zielgruppendefinition des Art. 2 Grundver-sorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) nicht nur Asylwerber, sondern insbesondere auch Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, subsidiär Schutzberechtigte sowie Fremde, insbesondere wenn sie aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, in Grundversorgung befinden. Diese Gruppe umfasst rund 1/3 aller Grundversorgten, sodass die Gruppe der Asylwerber in etwa 2/3 aller Grundversorgten umfasst.

 

Mit Stand 19. November 2012 befanden sich insgesamt 20.350 Fremde, davon 13.867 Asylwerber in Grundversorgung.


Zu den Fragen 1 und 4:

Statistiken zur Durchschnitts- und Gesamtzahl pro Jahr werden nicht geführt.

Mit Stichtag 1. Jänner 2010 befanden sich 15.987 Asylwerber gemäß der Grundver-sorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) in der Grundversorgung in den Bundesländern, davon 555 im Burgenland, 833 in Kärnten, 3.394 in Niederösterreich, 3.046 in Oberösterreich, 995 in Salzburg, 1.942 in der Steiermark, 1.238 in Tirol, 642 in Vorarlberg und 3.342 in Wien.

Mit Stichtag 1. Jänner 2011 befanden sich 12.464 Asylwerber gemäß der Grundver-sorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) in der Grundversorgung in den Bundesländern, davon 462 im Burgenland, 770 in Kärnten, 2.591 in Niederösterreich, 2.258 in Ober-österreich, 796 in Salzburg, 1.634 in der Steiermark, 1.014 in Tirol, 477 in Vorarlberg und 2.462 in Wien.

Mit Stichtag 1. Jänner 2012 befanden sich 12.340 Asylwerber in der Grundversorgung in den Bundesländern, davon 496 im Burgenland, 764 in Kärnten, 3.132 in Niederösterreich, 1.954 in Oberösterreich, 691 in Salzburg, 1.660 in der Steiermark, 966 in Tirol, 408 in Vorarlberg und 2.269 in Wien.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres für die in Frage 1 genannten Asylwerber als eine der anspruchsberechtigten Gruppen, die Grundver-sorgung erhalten, ist nicht möglich. Es können nur die Gesamtkosten des Bundes-ministeriums für Inneres für die Grundversorgung bekannt gegeben werden.

 

Im Jahr 2010 betrugen die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres bislang für das Burgenland € 3.099.097,80, für Kärnten € 5.390.824,33, für Niederösterreich € 16.741.167,31, für Oberösterreich € 17.177.924,23, für Salzburg € 5.519.873,29, für die Steiermark € 14.476.152,29, für Tirol € 8.277.270.91, für Vorarlberg € 4.584,325,39 sowie für Wien € 22.934.572,68.

 

Im Jahr 2011 betrugen die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres bislang für das Burgenland € 2.813.175,60, für Kärnten € 4.899.178,00, für Niederösterreich € 15.208.950,28, für Oberösterreich € 13.742.643,61, für Salzburg €  5.011.316,18, für die Steiermark € 13.510.600,93, für Tirol € 7.424.863,42, für Vorarlberg € 3.792.263,01 sowie für Wien € 20.843.823,97.

 

Im 1. Halbjahr 2012 betrugen die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres bislang für das Burgenland € 1.498.582,65, für Kärnten € 2.302.250,05, für Niederösterreich € 6.995.165,65, für Oberösterreich € 6.479.495,50, für Salzburg € 2.322.039,34, für die Steiermark € 7.856.129,12, für Tirol € 3.715.072,36, für Vorarlberg € 1.859.867,18 sowie für Wien € 10.676.082,92.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Die Quoten für die in Grundversorgung befindlichen Personen richtet sich im Sinne des Art. 1 Abs. 4 Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung in den Bundesländern. Die Quote für die in Grundversorgung befindlichen Personen beträgt für das Burgenland 3,395291 %, für Kärnten 6,656481 %, für Niederösterreich 19,206605 %, für Oberösterreich 16,839540 %, für Salzburg 6,327636 %, für die Steiermark 14,418919 %, für Tirol 8,438147 %, für Vorarlberg 4,40508 % und für Wien 20,312300 %.

Mit Stichtag 19. November 2012 wurde die 100 %-Quote für die Grundversorgung von Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg nicht erreicht, wobei gleichzeitig Niederösterreich seine 100 %-Quote um 6,09 % und Wien seine um 40,54 % übererfüllt.

 

Zu Frage 8:

Beim Asylgipfel wurde zwischen der Bundesregierung und den Landeshauptleuten eine nachhaltige Lösung für die Verteilung der Asylwerber in Österreich vereinbart. Insbesondere wird die Betreuung durch die Bundesländer sichergestellt und soll die rasche Übernahme jener Asylwerber aus den Bundesbetreuungsstellen erfolgen, die bereits in die Zuständigkeit der Länder fallen.

 

Zu Frage 9:

Im Jahr 2010 wurden 18.779 Asylverfahren abgeschlossen, wovon 2.977 rechtskräftig positiv beschieden wurden. Im Jahr 2011 wurden 17.225 Asylverfahren abgeschlossen, wovon 3.572 rechtskräftig positiv beschieden wurden. Vom 1. Jänner 2012 bis 30. Oktober 2012 wurden 12.906 Asylverfahren abgeschlossen, wovon 2.830 rechtskräftig positiv beschieden wurden.

 

Zu Frage 10:

Für die Jahre 2010 und 2011 wird auf die Beantwortung der Frage 9 der parlamentarischen Anfrage 7368/J vom 14. Jänner 2011 (7297/AB XXIV.GP) sowie der Frage 9 der parlamentarischen Anfrage 10248/J vom 10. Jänner 2012 (10120/AB XXIV.GP) verwiesen.


Im Jahr 2012 (Stichtag 30. September 2012) betrafen die Ermittlungen gegen Asylwerber als Tatverdächtige

 

im Burgenland:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 28

-      gegen die Freiheit 5

-      gegen fremdes Vermögen  20

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 30

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 6

 

in Kärnten:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 71

-      gegen die Freiheit 25

-      gegen fremdes Vermögen 150

-      gegen die Sittlichkeit 6

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 15

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 37

 

in Niederösterreich:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 144

-      gegen die Freiheit 47

-      gegen fremdes Vermögen 292

-      gegen die Sittlichkeit 18

-      gegen den Geldverkehr 4

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 237

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 65

 

in Oberösterreich:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 141

-      gegen die Freiheit 59

-      gegen fremdes Vermögen 314

-      gegen die Sittlichkeit 10

-      gegen den Geldverkehr  1

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 72

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 75


in Salzburg:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 62

-      gegen die Freiheit 33

-      gegen fremdes Vermögen 218

-      gegen die Sittlichkeit 9

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 23

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 32

 

in der Steiermark:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 130

-      gegen die Freiheit 60

-      gegen fremdes Vermögen 267

-      gegen die Sittlichkeit 13

-      gegen den Geldverkehr 1

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 49

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 103

 

in Tirol:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 68

-      gegen die Freiheit 32

-      gegen fremdes Vermögen 256

-      gegen die Sittlichkeit 12

-      gegen den Geldverkehr 2

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 23

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 143

 

in Vorarlberg:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 42

-      gegen die Freiheit 25

-      gegen fremdes Vermögen 78

-      gegen den Geldverkehr 1

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 18

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 14

 

in Wien:

-      strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 409

-      gegen die Freiheit 184

-      gegen fremdes Vermögen 939

-      gegen die Sittlichkeit 27

-      gegen den Geldverkehr 11

-      sonstige strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch 351

-      nach strafrechtlichen Nebengesetzen 603

 

Es wird angemerkt, dass ein Tatverdächtiger mehrfach gezählt wird, wenn diesem mehrere strafbare Handlungen zugeordnet werden.