1265/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 04. Mai 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0086-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1194/J betreffend „barrierefreier Zugang sehbehinderter Bürger zum Internetauftritt der öffentlichen Hand (Binnen-I)“, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
In den Texten auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird grundsätzlich keine Majuskel innerhalb eines Wortes ("Binnen-I") verwendet. Geschlechtergerechter Sprachgebrauch wird entweder durch Ausformulieren (z.B. "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter") oder durch die Verwendung von Schrägstrichen (z.B. "Mitarbeiter/-innen" bzw. "Mitarbeiter/innen") erreicht.
Bereits beim letzten Relaunch im Jahr 2006 wurde die Homepage des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit entsprechend den internationalen Standards hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen gestaltet. Dessen ungeachtet werden weitergehende Verbesserungsvorschläge laufend eingearbeitet. So ist im Rahmen des nächsten Relaunchs der Homepage www.bmwfj.gv.at auch eine Schulung der Internet-Redakteure zur Erstellung barrierefreier Dokumente geplant.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar.