12651/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0270-I/A/15/2012

Wien, am  18. Dezember 2012

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 12985/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3:

Einleitend weise ich darauf hin, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis für die präventive Wirkung massenmedialer Kampagnen gibt. Gezielte mediale Beschäftigung mit illegalen Drogen könnte nach Meinung von Präventionsfachleuten sogar eher zu deren Popularisierung und zu Probierkonsum beitragen. In Österreich besteht daher ein breiter fachlicher Konsens, keine Medienkampagnen zu illegalen Substanzen durchzuführen. Aus diesem Grunde wurden in den betreffenden Jahren seitens des Bundesministeriums für Gesundheit weder derartige Kampagnen noch Fernsehspots initiiert.

 


Suchtprävention soll vielmehr ein umfassender, die Settings verschiedener Lebensbereiche einbeziehender, auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnittener, systematischer, wissenschaftlich begründeter und somit auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichteter Prozess sein.

 

In diesem Sinne unterstützt mein Ressort daher das Netzwerk der Fachstellen für Suchtprävention als Kompetenzzentren, denen die zentrale Koordinierungsfunktion

zukommt. In den Jahren 2006 bis 2012 wurden diese Institutionen durch das Gesundheitsressort in folgender Höhe gefördert:

2006:             € 134.710,00

2007:             € 126.720,00

2008:             € 120.250,00

2009:             € 135.263,00

2010:             € 126.670,00

2011:             € 126.670,00

2012:             € 109.600,00

 

Fragen 4 bis 6:

Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit wurden keine entsprechenden Kampagnen initiiert.